Ratsprotokoll vom 13. Oktober 1882

gegen dem zu bewilligen, daß derselbe das auf seinem Hause N°. 81 in Steyerdorf gründbücherlich einverleibte Wasserbezugsrecht von 1/3 aus der bestehenden Hauptleitung mit allen Nebenbedingungen sofort zur Löschung bringe, und von den für die Neuherstellung der Hauptleitung von der Brunnenstube bis zum obigen Hause erwachsenen Kosten den Betrag von 538 fl 87 xr entweder auf einmal oder in Amortisationsquoten pr 43 fl 24 xr durch 20. Jahre an die Stadtgemeinde zu entrichten. Ausserdem hat derselbe von den jährlich erwachsenden Erhaltungskosten der Brunnenstube und der Hauptleitung von derselben bis zum Hause N°. 12 in der Kirchengasse 20 % der Stadt gemeinde zu vergüten. Behufs Zutheilung des obigen Wasserquantums müßte in der Abzweigung ein Wechsel eingelegt werden, welcher auf Kosten der Stadtgemeinde herzustellen wäre. 3. Seiner Hochwürden der Herrn VorstadtPfarrer Dürrnberger wäre mit Rücksicht darauf, daß die Stadtgemeinde Patron der Pfarre ist, von dem auf demselben entfallenden Kostenbetrage pr 386 fl 08 1/2 xr für

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