Ratsprotokoll vom 12. Mai 1882

rechnen zu dürfen oder eine Pauschalsumme hiefür auswerfen zu wollen. Zeichne hochachtend ergebenst Gerl. Steyr 28. April 1882. Der Sectionsantrag lautet: Die Section kann auf Willfahrung des Gesuches des Herrn Gerl aus dem Grunde nicht einraten, weil einerseits bei der unmittelbaren Nähe des Kalkofens und der dortselbst vorhandenen reichlichen Wassermenge dem Herrn Bauunternehmer die Möglichkeit geboten ist, den Kalk gleich an Ort und Stelle zu löschen und den gelöschten Kalk zum Bauobjekte fahren zu lassen, anderseits für das zum Mörtelmachen nöthige Wasser durch den Hausbrunnen, und die richtige Ausnützung der Wasserleitung das Auslangen gefunden werden kann. Wird ohne weiterer Debatte dem Sectionsantrag gemäß die Abweisung des Ansuchens des Herrn Franz Gerl zum Beschlusse erhoben. - Z. 5640. II. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Leopold Huber. 4. No. 393/St. An die löbl. Gemeinde Vorstehung Steyr. Zufolge der mit den beiden Noten der Wiener Steueradministration für den I. Bezirk de dato 6. De-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2