Ratsprotokoll vom 18. April 1882

wahren, und kann einen Eingriff in dieselben nicht dulden. Als einen, wenn auch ziemlich scharf ausgesprochenen Wunsch der löblichen GemeindeVorstehung hat das gefertigte Pfarramt den Inhalt des geschätzten Schreibens ddto 25. Jänner l. J. Z. 1085 betrachtet, sowie der Gefertigte in seiner Stellung als Gemeinderath auch den diesbezüglichen Antrag in der GemeinderathsSitzung am 15. Jänner l. Js. nur als Wunsch aufgefaßt und eben deshalb sich auch nicht dagegen geäußert hat; ebenso hielt es das gefertigte Pfarramt für überflüssig, der löblichen Gemeindevorstehung mitzutheilen, was doch ohnehin Jedermann, der die Kirche besucht, bekannt ist, daß nicht etwa erst seit dieser Antragstellung sondern seit Jahren bei jedem zahlreich besuchten feierl. Gottesdienste schon vor Beginn desselben das Portale ganz geöffnet wird und während des Gottesdienstes geöffnet bleibt. Wenn aber die löbliche Gemeinde Vorstehung in dem Schreiben vom 28. dMts von einem ämtlichen Auftrag und von einem

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2