Ratsprotokoll vom 18. April 1882

Termin von 5 Tagen spricht, so muß sich das gefertigte Pfarramt dagegen entschieden verwahren, da der löblichen Gemeinde Vorstehung zu einem solchen Vorgehen jede Berechtigung fehlt. Vorstadtpfarramt Steyr 29. Marz 1882 Joh. Nep. Dürrnberger Pfarrer Der Herr Bürgermeister hat hierüber unterm 6. April verfügt, daß diese Einsprache gegen die gemeinderäthliche Verfügung dem löblichen Gemeinderathe zur weiteren Erwägung und Beschlußfassung vorzulegen sei. Die Section konnte sich nun in der diesfälligen Sitzung nicht einigen und liegen von ihr nun nachstehende zwei Anträge vor Die unterfertigten Mitglieder der RechtsSection stellen folgenden Antrag: 1. Nachdem es sich um einen Competenzstreit über vorgebliche Rechte handelt wolle der löbliche Gemeinderath diesen Akt der hohen k. Statthalterei zur Entscheidung in Vorlage bringen. Dor. Hochhauser, Wilhelm Klein 2. Antrag des Herrn Referenten Anton v Jäger. Ich habe mich diesem Antrage aus dem Grunde nicht angeschlossen, weil 1ts nach meiner Ansicht in der Vorstadtpfarrkirche die Rücksichten für

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