Ratsprotokoll vom 18. April 1882

de Vorstehung diesfalls des nötige veranlassen würde, jedoch in einer Weise, daß die Kirche weder von innen noch von aussen verunstaltet würde. Stadtpfarramt Steyr am 27. März 1882. Arminger Stadtpfarrer. Der Herr Bürgermeistes hat unterm 6. April l.Js. diese Berichterstattung vorläufig dahin erledigt, daß nun zunächst die Willensmeinung des Herrn Landsiedl einzuholen sei. Der Herr Vorsitzende theilt diesbezüglich weiters mit, daß er bereits selbst mit Herrn Anton Landsiedl Rücksprache gepflogen, dieser sich bereit erklärte wegen des neu anzulegenden Seitenausganges mit dem hochwürdigen Stadtpfarramte in Unterhandlung zu treten. Am 29. März l. Js. langte praes unter Z. 4367 vom hochwürdigen Vorstadtpfarramte folgende Zuschrift ein: Z. 182. An die löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. Das gefertigte Pfaramt ist gewiß immer bereit, den Wünschen der löblichen Gemeinde Vorstehung nach möglichster Thunlichkeit Rechnung zu tragen, muß aber auch andererseits die pflichen Rechte und das Hausrecht

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