Ratsprotokoll vom 29. August 1881

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 29. August 1881 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll aufgenommen am 29. August 1881 über die dies- jährige 15. Sitzung :/außerordentliche/: des Gemeinderathes der kk l.f. Stadt. Steyr. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Georg Pointner Der Vizebürgermeister: Herr Gustav Gschaider Die Herrn Gemeinderäthe: Breslmayr Franz Mayr Johann Göppel Emil Perz Matthias Peyrl Josef Haller Josef Reder Josef Huber Julius Schachinger Franz Huber Leopold Wickhoff Franz Mayr Anton Entschuldigt hat sich ihrer Gemeinderat Anton Jäger v. Waldau. Schriftführer: Gemeinde-Sekreter Fritz Hähnel Tagesordnung: Die eventuelle Neuverpachtung des städtischen Theaters in Steyr für die Saison 1881/82.

Raths-Protokoll aufgenommen am 29. August 1881 über die diesjährige 15. Sitzung :/außerordentliche/: des Gemeinderathes der kk l.f. Stadt. Steyr. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Georg Pointner Der Vizebürgermeister: Herr Gustav Gschaider Die Herrn Gemeinderäthe: Breslmayr Franz Mayr Johann Göppel Emil Perz Matthias Peyrl Josef Haller Josef Reder Josef Huber Julius Schachinger Franz Huber Leopold Wickhoff Franz Mayr Anton Entschuldigt hat sich ihrer Gemeinderat Anton Jäger v. Waldau. Schriftführer: Gemeinde-Sekreter Fritz Hähnel Tagesordnung: Die eventuelle Neuverpachtung des städtischen Theaters in Steyr für die Saison 1881/82.

Um 5 Uhr Nachmittags erklärt der Herr Vorsitzende nach Constatirung der Beschlußfähigkeit die Sitzung für eröffnet. Referent Herr GR. Leopold Huber verliest zuerst über Ersuchen des Vorsitzenden das Telegramm des Herrn Bürgermeisters von Czernowitz ddo 28. l. Mts., welches lautet: „Herr Bürgermeister Pointner in Steyr! Albert Schiller bleibt als Leiter hiesiger Bühne hier, kann nicht persönlich nach Steyr kommen. Bürgermeister E. Klimesch.“ Hierauf verliest Herr Referent den diesbezüglichen Amtsbericht: Amtsbericht: Mit Gemeinderatsbeschluß vom 8. April 1881 2740 wurde das städt. Theater in Steyr für die Saison 1881/82 an Herrn TheaterDirektor Albert Schiller verpachtet, der Pachtvertrag am 18. Juni l. J. rechtskräftig unterfertigt und das vom Herrn Direktor Albert Schiller als Caution erlegte Einlagebüchl der allgemeinen Depositenbankfiliale in Steyr lautend auf 100 fl in der städt. Depositenamts-Casse

Um 5 Uhr Nachmittags erklärt der Herr Vorsitzende nach Constatirung der Beschluß- fähigkeit die Sitzung für eröffnet. Referent Herr GR. Leopold Huber verliest zuerst über Ersuchen des Vorsitzenden das Telegramm des Herrn Bürgermeisters von Czernowitz ddo 28. l. Mts., welches lautet: „Herr Bürgermeister Pointner in Steyr! Albert Schiller bleibt als Leiter hiesiger Bühne hier, kann nicht persönlich nach Steyr kommen. Bürgermeister E. Klimesch.“ Hierauf verliest Herr Referent den dies- bezüglichen Amtsbericht: Amtsbericht: Mit Gemeinderatsbeschluß vom 8. April 1881 2740 wurde das städt. Theater in Steyr für die Saison 1881/82 an Herrn Theater- Direktor Albert Schiller verpachtet, der Pachtvertrag am 18. Juni l. J. rechtskräf- tig unterfertigt und das vom Herrn Direktor Albert Schiller als Caution erlegte Einlagebüchl der allgemeinen Depositen- bankfiliale in Steyr lautend auf 100 fl in der städt. Depositenamts-Casse

hinterlegt. Diese Caution, welche laut § 18 des Pachtvertrages vor Eröffnung des Theaters auf 300 fl zu erhöhen gewesen wäre haf- tet vor allen für Conventionalstrafen in Folge mangelhafter Erfüllung oder etwai- ger Nichtzuhaltung des Pachtvertrages. Eine wesentliche Bestimmung dieses Pachtver- trages enthält der § 8 desselben, mit welcher sich Herr Albert Schiller verpflich- tete, während der ganzen Saison 1881/82 das Theater persönlich zu leiten, seinen ständigen Aufenthalt in Steyr zu neh- men und ohne Bewilligung der Gemein- de-Vorstehung keine anderweitige Un- ternehmung einzugehen oder mit seiner Gesellschaft an andern Orten Vorstellun- gen zu geben. Nichts destoweniger hat Herr Albert Schiller, wie nun das Tele- gramm des Bürgermeisters von Czernowitz vom 28. l. M. ämtlich bestättiget, das dor- tige Theater für die Saison 1881/82 per- sönlich zu leiten übernommen und kann jener in Folge dessen während dieser Saison nicht auch persönlich das Theater in Steyr leiten. Wie bereits aus der letzten Sitzung des löblichen Gemeinderathes hinlänglich bekannt, hat nun Herr Albert Schiller angesucht, ihm zu bewilligen nach Steyr zur Leitung des Theaters

hinterlegt. Diese Caution, welche laut § 18 des Pachtvertrages vor Eröffnung des Theaters auf 300 fl zu erhöhen gewesen wäre haftet vor allen für Conventionalstrafen in Folge mangelhafter Erfüllung oder etwaiger Nichtzuhaltung des Pachtvertrages. Eine wesentliche Bestimmung dieses Pachtvertrages enthält der § 8 desselben, mit welcher sich Herr Albert Schiller verpflichtete, während der ganzen Saison 1881/82 das Theater persönlich zu leiten, seinen ständigen Aufenthalt in Steyr zu nehmen und ohne Bewilligung der Gemeinde-Vorstehung keine anderweitige Unternehmung einzugehen oder mit seiner Gesellschaft an andern Orten Vorstellungen zu geben. Nichts destoweniger hat Herr Albert Schiller, wie nun das Telegramm des Bürgermeisters von Czernowitz vom 28. l. M. ämtlich bestättiget, das dortige Theater für die Saison 1881/82 persönlich zu leiten übernommen und kann jener in Folge dessen während dieser Saison persönlich nicht auch das Theater in Steyr leiten. Wie bereits aus der letzten Sitzung des löblichen Gemeinderathes hinlänglich bekannt, hat nun Herr Albert Schiller angesucht, ihm zu bewilligen nach Steyr zur Leitung des Theaters

einen Stellvertreter schicken zu dürfen Nachdem Herr Albert Schiller aber durch diesen äußerst unchorrecten Vorgang den Pachtvertrag ddo 15. nach Juni l. J. den klaren Bestimmungen des § 8, eigenmächtig gebrochen hat, so erlaubt sich das Amt die Ansicht auszusprechen, daß dieser Pachtvertrag als gelöst zu betrachten und die Caution in der Höhe von 100 fl als Conventionalstrafe zu Gunsten des hiesigen Theaterfondes für verfallen zu erklären sei. Das hiedurch für die Saison 1881/82 freigewordene städt Theater, wäre in Anbetracht der sehr vorgerückten Zeit ohne neue Ausschreibung dem bei der Vergebung des Pachtes im Frühjahre ohnehin secundo loco vorgeschlagen gewesenen und sich nun neuerdings darum bewerJulius benden Herrn Theater-Direktor Köstler oder aber den sich gleichfalls darum bewerbenden Herrn TheaterDirector Weißberger :/ letzterer ist der vom Herrn Director Albert Schiller in Aussicht genommen gewesene Stellvertreter:/ unter den bisherigen Bedingungen /:mit Ausnahme einer Abänderung des § 9:/ sofort zu verpachten.

einen Stellvertreter schicken zu dürfen Nachdem Herr Albert Schiller aber durch diesen äußerst unchorrecten Vorgang den Pachtvertrag ddo 15. Juni l. J. nach den klaren Bestimmungen des § 8, eigenmächtig gebrochen hat, so erlaubt sich das Amt die Ansicht auszusprechen, daß dieser Pachtvertrag als gelöst zu betrachten und die Caution in der Höhe von 100 fl als Conventional- strafe zu Gunsten des hiesigen Thea- terfondes für verfallen zu erklären sei. Das hiedurch für die Saison 1881/82 frei- gewordene städt Theater, wäre in Anbe- tracht der sehr vorgerückten Zeit ohne neue Ausschreibung dem bei der Ver- gebung des Pachtes im Frühjahre ohnehin secundo loco vorgeschlagen gewesenen und sich nun neuerdings darum bewer- benden Herrn Theater-Direktor Julius Köstler oder aber den sich gleichfalls darum bewerbenden Herrn Theater- Director Weißberger :/ letzterer ist der vom Herrn Director Albert Schiller in Aussicht genommen gewesene Stellver- treter:/ unter den bisherigen Bedingun- gen /:mit Ausnahme einer Abänderung des § 9:/ sofort zu verpachten.

Herr Theater-Director Schiller wäre hievon unter Zumittelung des Zinsenüber- schusses des verfallen erklärten Cautions- betrages von 100 fl mit dem Bemerken zu verständigen, daß es ihm selbstverständlich unbenommen sei, hiegegen den Civilrechtsweg zu betreten. Der Entwurf des neuen Stylisirung des § 9 liegt bei. Steyr, am 29. August 1881. Der Sekretär: Hahnel. Der erwähnte § 9 lautet in seiner alten Fassung: „Für den Fall einer längeren Abwesenheit hat der Unternehmer dieselbe der Gemeinde Vorstehung anzuzeigen und den für diese Zeit von ihm zu bestellenden Stellvertre- ter bekannt zu geben. Unter allen Ver- hältnissen bleibt aber der Unternehmer der Gemeinde für die genaue Erfüllung der Vertragsbedingnisse verantwortlich und haftend. Für genügende Beheitzung sämt- licher Theaterlokalitäten und für ent- sprechende Beleuchtung sowohl des inneren Schauplatzes, als auch der Zugänge zu den einzelnes Lokalitäten hat der Unterneh- mer zu sorgen und diesfälligen Weisun- gen der Gemeinde-Vorstehung nachzukom- men.“

Herr Theater-Director Schiller wäre hievon unter Zumittelung des Zinsenüberschusses des verfallen erklärten Cautionsbetrages von 100 fl mit dem Bemerken zu selbstverständlich verständigen, daß es ihm unbenommen sei, hiegegen den Civilrechtsweg zu betreten. Der Entwurf des neuen Stylisirung des § 9 liegt bei. Steyr, am 29. August 1881. Der Sekretär: Hahnel. Der erwähnte § 9 lautet in seiner alten Fassung: „Für den Fall einer längeren Abwesenheit hat der Unternehmer dieselbe der Gemeinde Vorstehung anzuzeigen und den für diese Zeit von ihm zu bestellenden Stellvertreter bekannt zu geben. Unter allen Verhältnissen bleibt aber der Unternehmer der Gemeinde für die genaue Erfüllung der Vertragsbedingnisse verantwortlich und haftend. Für genügende Beheitzung sämtlicher Theaterlokalitäten und für entsprechende Beleuchtung sowohl des inneren Schauplatzes, als auch der Zugänge zu den einzelnes Lokalitäten hat der Unternehmer zu sorgen und diesfälligen Weisungen der Gemeinde-Vorstehung nachzukommen.“

Derselbe hätte nunmehr zu lauten: §9. Für den Fall als dem Unternehmer während der Saison seitens der Gemeinde Vorstehung gestattet würde, Steyr zeitweise zu verlassen, hat jener zuvor der Gemeinde Vorstehung einen tauglichen Stellvertreter zur Genehmigung namhaft zu machen. Unter allen Verhältnissen jedoch also auch in dem Falle der eben erwähnten Stellvertretung bleibt der Unternehmer der Gemeinde für die genaue Erfüllung der Vertragsbedingnisse verantwortlich und haftend. Der Unternehmer hat für die genügende Beheitzung sämmtlicher Theaterlokalitäten und für eine entsprechende Beleuchtung soweitals thunlich mittelst Gas, sowohl der innern Räumlichkeiten als auch sämmtlicher Zugänge zu sorgen und jeder diesfälligen Weisung der Gemeinde Vorstehung unverzüglich nachzukommen. Insbesondere obliegt ihm auch die vorgeschriebene Beleuchtung der Gänge mittelst 12 Stück im Inventar befindlichen Öhllampen aus Rücksichten für die persönliche Sicherheit im Falle einer Feuersgefahr, ohne daß hiedurch etwa die Verpflichtung die Gänge mittelst

Derselbe hätte nunmehr zu lauten: §9. Für den Fall als dem Unternehmer während der Saison seitens der Ge- meinde Vorstehung gestattet würde, Steyr zeitweise zu verlassen, hat jener zuvor der Gemeinde Vorstehung einen tauglichen Stellvertreter zur Genehmi- gung namhaft zu machen. Unter allen Verhältnissen jedoch also auch in dem Falle der eben erwähnten Stellvertre- tung bleibt der Unternehmer der Ge- meinde für die genaue Erfüllung der Vertragsbedingnisse verantwortlich und haftend. Der Unternehmer hat für die genügende Beheitzung sämmtlicher Theaterlokalitäten und für eine ent- sprechende Beleuchtung soweitals thun- lich mittelst Gas, sowohl der innern Räumlichkeiten als auch sämmtlicher Zugänge zu sorgen und jeder diesfälli- gen Weisung der Gemeinde Vorstehung unverzüglich nachzukommen. Insbesondere obliegt ihm auch die vorgeschriebene Beleuchtung der Gänge mittelst 12 Stück im Inventar befindlichen Öhl- lampen aus Rücksichten für die persönliche Sicherheit im Falle einer Feuersgefahr, ohne daß hiedurch etwa die Verpflichtung die Gänge mittelst

Gas zu beleuchten behoben würde.“ Diese beantragte Neustylisirung und Ergänzung des §9, welche der Herr Vor- sitzende namentlich dadurch notwen- dig findet als in der Gemeinderats- sitzung vom 22. Juli 1881 Z 7459 in Folge des bekannten Statthalterei Erlasses beschlossen worden, wegen der persönlichen Sicherheit bei Feuersgefahr, die Gänge ausser der Beleuchtung mittelst Gas, noch durch 12 Stück von der Gemeinde angeschafften Öhllampen beleuchten zu lassen wird ein- stimmig genehmigt. Die Section stellt folgenden Antrag: „Es sei nach den Motiven des Amtsberich- tes der Vertrag vom 15. Juni lJ. mit Herrn Theater-Director Albert Schiller als durch sein Verschulden gelöst und dessen Kaution per 100 fl als zu Gunsten des Theater- renovirungsfondes verfallen zu erklären und das hiedurch freigewordene städt. Theater in Steyr unter den bisherigen Pachtbedingnissen mit dem im Sinne der Amtsberichtes neu stylisirten und ergänzten § 9, für die Saison 1881/82 an Herr Theater-Direktor Franz Köstler sofort zu verpachten.

Gas zu beleuchten behoben würde.“ Diese beantragte Neustylisirung und Ergänzung des §9, welche der Herr Vorsitzende namentlich dadurch notwendig findet als in der Gemeinderatssitzung vom 22. Juli 1881 Z 7459 in Folge des bekannten Statthalterei Erlasses beschlossen worden, wegen der persönlichen Sicherheit bei Feuersgefahr, die Gänge ausser der Beleuchtung mittelst Gas, noch durch 12 Stück von der Gemeinde angeschafften Öhllampen beleuchten zu lassen wird einstimmig genehmigt. Die Section stellt folgenden Antrag: „Es sei nach den Motiven des Amtsberichtes der Vertrag vom 15. Juni lJ. mit Herrn Theater-Director Albert Schiller als durch sein Verschulden gelöst und dessen Kaution per 100 fl als zu Gunsten des Theaterrenovirungsfondes verfallen zu erklären und das hiedurch freigewordene städt. Theater in Steyr unter den bisherigen Pachtbedingnissen mit dem im Sinne der Amtsberichtes neu stylisirten und ergänzten § 9, für die Saison 1881/82 an Herr Theater-Direktor Franz Köstler sofort zu verpachten.

Die aufgelaufenen Zinsen der Caution von 100 fl des Herrn Albert Schiller seien demselben mit der Verständigung von diesem Beschluße des löblichen Gemeinderates baldigst zu übersenden und stehe dem Herrn Albert Schiller selbstverständlich frei hiegegen den Civilrechtsweg zu betreten. Herr GR. Peyrl frägt, ob die Herr Alberth Schiller nicht etwa zufolge des Pachtvertrages berechtigt sei, einen Stellvertreter nach Steyr zu schicken. Herr GR. Anton Mayr erwiedert, daß dies nur mit vorhergegangener Einwilligung seitens der GemeindeVorstehung hätte geschehen können, aus dem Vorgange des Herrn Alberth Schiller geh es aber hervor, daß er gleichsam die Gemeinde Vorstehung überlisten wollte. Herr Vizebürgermeisters frägt, ob nicht etwa Weißberger welcher wie bekannt für die nächste Saison schon Schauspieler nach Steyr engagirt habe, nun in

Die aufgelaufenen Zinsen der Caution von 100 fl des Herrn Albert Schiller seien demselben mit der Verständi- gung von diesem Beschluße des löblichen Gemeinderates baldigst zu übersen- den und stehe dem Herrn Albert Schiller selbstverständlich frei hiege- gen den Civilrechtsweg zu betreten. Herr GR. Peyrl frägt, ob die Herr Al- berth Schiller nicht etwa zufolge des Pachtvertrages berechtigt sei, einen Stellvertreter nach Steyr zu schicken. Herr GR. Anton Mayr erwiedert, daß dies nur mit vorhergegangener Einwilligung seitens der Gemeinde- Vorstehung hätte geschehen können, aus dem Vorgange des Herrn Alberth Schiller geh es aber hervor, daß er die Gemeinde Vorstehung gleichsam überlisten wollte. Herr Vizebürgermeister frägt, ob nicht etwa Weißberger welcher wie bekannt für die nächste Saison schon Schauspieler nach Steyr engagirt habe, nun in

große Fatalitäten komme und ersucht dessen Gesuch zu verlesen. Der Herr Referent verliest dasselbe: „Euer Wolgeboren! Erlaube mir anläßlich des mir vom Herrn Theater Director Al- bert Schiller geschenkten Vertrauens durch Übertragung der artistischen Lei- tung Ihres Stadttheaters mich dem gütigen Wohlwollen Euer Wolgeboren bestens zu empfelen und hoffe ich sobald mich drin- gende Geschäfte nicht mehr der in mei- nem Theater festhalten ehestens die Ehre zu haben, Euer Wolgeboren meine Auf- wartung machen zu können. Mit der Versicherung, daß es mein Streben sein wird nach besten Wissen und Gewis- sen Ihr Kunst-Institut zu leiten und Ihre und meines Chefs Zufriedenheit zu erringen, hoffe ich daß es mir auch in der Stadt Steyr, unterstützt durch meine langjährige Erfahrung gelingen wird die Gunst der Theaterfreunde zu ver- dienen und das Ansehen Ihrer Bühne zu erhalten. Indem ich mich nochmals Ihres gütigen Wohlwollen empfele bin ich mit besondere Hochachtung Euer Wolge- boren ergebenster Diener. Reichenhall

große Fatalitäten komme und ersucht dessen Gesuch zu verlesen. Der Herr Referent verliest dasselbe: „Euer Wolgeboren! Erlaube mir anläßlich des mir vom Herrn Theater Director Albert Schiller geschenkten Vertrauens durch Übertragung der artistischen Leitung Ihres Stadttheaters mich dem gütigen Wohlwollen Euer Wolgeboren bestens zu empfelen und hoffe ich sobald mich dringende Geschäfte nicht mehr der in meinem Theater festhalten ehestens die Ehre zu haben, Euer Wolgeboren meine Aufwartung machen zu können. Mit der Versicherung, daß es mein Streben sein wird nach besten Wissen und Gewissen Ihr Kunst-Institut zu leiten und Ihre und meines Chefs Zufriedenheit zu erringen, hoffe ich daß es mir auch in der Stadt Steyr, unterstützt durch meine langjährige Erfahrung gelingen wird die Gunst der Theaterfreunde zu verdienen und das Ansehen Ihrer Bühne zu erhalten. Indem ich mich nochmals Ihres gütigen Wohlwollen empfele bin ich mit besondere Hochachtung Euer Wolgeboren ergebenster Diener. Reichenhall

13. August 1881. Emil Weißberger, Direktor des Sommertheaters in Reichenhall.“ Diesem Schreiben liegt folgendes Zeugnis bei: „Zeugnis. Dem Theater-Direktor Emil Weißberger bezeuge ich hiemit, daß es im Laufe des heurigen Badesaison sein Theater-Unternehmen Operette, Lustspiel und Posse mit großer Energie, Geschick und Ausdauer unter sehr ungünstigen Verhältnissen und materiellen Opfern leitete und hiebei auch selbst als Charakterdarsteller sehr erkennenswerthe Leistungen bot. Reichenhall den 18. August 1881 der königl. Bade-Commissär Gf. Pestalozzi. Der Herr Vorsitzende erwähnt, daß Herr Weißberger auch vor kurzen persönlich in Steyr war und sich als Stellvertreter des Herrn Albert Schiller eventuell als Bewerber das städtische Theater vorstellte. Der Herr Referent verliest sodann das Gesuch des Herrn Theater-Direktors Julius Köstler. „Hochlöblicher Magistrat. Nachdem der ergebenst Gefertigt

13. August 1881. Emil Weißberger, Direk- tor des Sommertheaters in Reichenhall.“ Diesem Schreiben liegt folgendes Zeugnis bei: „Zeugnis. Dem Theater-Direktor Emil Weißberger bezeuge ich hiemit, daß es im Laufe des heurigen Badesaison sein Theater-Unternehmen Operette, Lustspiel und Posse mit großer Energie, Geschick und Ausdauer unter sehr ungünstigen Verhältnissen und materiel- len Opfern leitete und hiebei auch selbst als Charakterdarsteller sehr er- kennenswerthe Leistungen bot. Reichenhall den 18. August 1881 der königl. Bade-Commissär Gf. Pestalozzi. Der Herr Vorsitzende erwähnt, daß Herr Weißberger auch vor kurzen persönlich in Steyr war und sich als Stellvertreter des Herrn Albert Schiller eventuell als Bewerber um das städtische Theater vorstellte. Der Herr Referent verliest sodann das Gesuch des Herrn Theater-Direktors Julius Köstler. „Hochlöblicher Magi- strat. Nachdem der ergebenst Gefertigt

in den jüngst verflossenen Tagen auf einer Geschäftsreise in Wien anwesend von Director Schiller persönlich in Erfahrung brachte daß er für die kommende Saison das Theater in Czernowitz übernommen hat, wohin er auch Mitglieder engagirt und da auch Fachblätter diese Thatsache bestättigen, wie beiliegendes Exemplar bestättigt, und in Folge dessen das Stadt- theater in Steyr für die kommende Wintersaison freigeworden ist, erlaubt sich der ergebenst Gefertigte an einen hochlöblichen Magistrat die Bitte zu stellen. Der ergebenst Gefertigte im Besitze einer completten Gesellschaft, welche in allen Fächern vorzüglich besetzt ist, sowie eines Repertoirs, welches alle moderne Novitäten jeden Genres besonders alle neuen große Operetten in würdigster Ausstattung enthält, ist überzeugt allen Ansprüchen im Vollem Masse entsprechen zu können, sowie er Alles aufbieten wird, um allen gerechten Wünschen zu genügen und sich die allgemeine Zufriedenheit zu erwerben, sowie es ihm bisher in allen Stadttheatern, welche er bisher leitete, gelang, wie beiliegende Zeugnisse be- weisen und bittet daher einen hochlöb- lichen Magistrat, ihm das freigewordene

in den jüngst verflossenen Tagen auf einer Geschäftsreise in Wien anwesend von Director Schiller persönlich in Erfahrung brachte daß er für die kommende Saison das Theater in Czernowitz übernommen hat, wohin er auch Mitglieder engagirt und da auch Fachblätter diese Thatsache bestättigen, wie beiliegendes Exemplar bestättigt, und in Folge dessen das Stadttheater in Steyr für die kommende Wintersaison freigeworden ist, erlaubt sich der ergebenst Gefertigte an einen hochlöblichen Magistrat die Bitte zu stellen. Der ergebenst Gefertigte im Besitze einer completten Gesellschaft, welche in allen Fächern vorzüglich besetzt ist, sowie eines Repertoirs, welches alle moderne Novitäten jeden Genres besonders alle neuen große Operetten in würdigster Ausstattung enthält, ist überzeugt allen Ansprüchen im Vollem Masse entsprechen zu können, sowie er Alles aufbieten wird, um allen gerechten Wünschen zu genügen und sich die allgemeine Zufriedenheit zu erwerben, sowie es ihm bisher in allen Stadttheatern, welche er bisher leitete, gelang, wie beiliegende Zeugnisse beweisen und bittet daher einen hochlöblichen Magistrat, ihm das freigewordene

Stadttheater im Steyr für die kommende Saison zu ertheilen. Da die Zeit bis zum Beginne der Saison nur mehr eine sehr kurze ist und der ergebenst gefertigte viele Vorbereitungen zur würdigen Eröffnung derselben zu treffen hat bittet er einen hochlöblichen Magistrat um baldmöglichste Erledigung seiner Bitte. Hochachtungsvollst. Julius Köstler. Zwei dem Gesuche beiliegende Zeugnisse der Stadtvertretungen Krumau und Wels empfelen ihm und seine Gesellschaft auf das beste. Herr G.R. Josef Peyrl meint, es sei wol für Herrn Weißberger unangenehm, wenn er das hiesige Theater nun nicht bekäme, daß er aber bevor er mit Herrn Albert Schiller paktirt habe, sich vorher in Steyr über die obwaltenden Verhältnisse sich erkundigen hätte sollen, jetzt müsse er halt behufs Ausgleichung dieser Angelegenheit sich am Herrn Albert Schiller halten, da ihm dieser den wahren Sachverhalt sicherlich verschwiegen habe. Nachdem sich Niemand mehr zum

Stadttheater im Steyr für die kom- mende Saison zu ertheilen. Da die Zeit bis zum Beginne der Saison nur mehr eine sehr kurze ist und der ergebenst gefertigte viele Vorberei- tungen zur würdigen Eröffnung dersel- ben zu treffen hat bittet er einen hochlöblichen Magistrat um baldmöglich- ste Erledigung seiner Bitte. Hochach- tungsvollst. Julius Köstler. Zwei dem Gesuche beiliegende Zeugnisse der Stadtvertretungen Krumau und Wels empfelen ihm und seine Gesellschaft auf das beste. Herr G.R. Josef Peyrl meint, es sei wol für Herrn Weißberger unangenehm, wenn er das hiesige Theater nun nicht be- käme, daß er aber bevor er mit Herrn Albert Schiller paktirt habe, sich vor- her in Steyr über die obwaltenden Verhältnisse sich erkundigen hätte sollen, jetzt müsse er halt behufs Ausgleichung dieser Angelegenheit sich am Herrn Albert Schiller halten, da ihm dieser den wah- ren Sachverhalt sicherlich verschwiegen habe. Nachdem sich Niemand mehr zum

Worte meldet, bringt der fürs Vorsitzende den Sections-Antrag Punkt für Punkt zur Abstimmung und wird derselbe vollinhaltlich einstimmig zum Be- schluß erhoben. Schluß der Sitzung 6 Uhr Nachmittags Der Vorsitzende: Georg Pointner Die Gemeinderäthe: Josef Haller Wickhoff Der Schriftführer: Fritz Hähnel

Worte meldet, bringt der fürs Vorsitzende den Sections-Antrag Punkt für Punkt zur Abstimmung und wird derselbe vollinhaltlich einstimmig zum Beschluß erhoben. Schluß der Sitzung 6 Uhr Nachmittags Der Vorsitzende: Georg Pointner Die Gemeinderäthe: Josef Haller Wickhoff Der Schriftführer: Fritz Hähnel

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