Ratsprotokoll vom 29. August 1881

hinterlegt. Diese Caution, welche laut § 18 des Pachtvertrages vor Eröffnung des Theaters auf 300 fl zu erhöhen gewesen wäre haftet vor allen für Conventionalstrafen in Folge mangelhafter Erfüllung oder etwaiger Nichtzuhaltung des Pachtvertrages. Eine wesentliche Bestimmung dieses Pachtvertrages enthält der § 8 desselben, mit welcher sich Herr Albert Schiller verpflichtete, während der ganzen Saison 1881/82 das Theater persönlich zu leiten, seinen ständigen Aufenthalt in Steyr zu nehmen und ohne Bewilligung der Gemeinde-Vorstehung keine anderweitige Unternehmung einzugehen oder mit seiner Gesellschaft an andern Orten Vorstellungen zu geben. Nichts destoweniger hat Herr Albert Schiller, wie nun das Telegramm des Bürgermeisters von Czernowitz vom 28. l. M. ämtlich bestättiget, das dortige Theater für die Saison 1881/82 persönlich zu leiten übernommen und kann jener in Folge dessen während dieser Saison persönlich nicht auch das Theater in Steyr leiten. Wie bereits aus der letzten Sitzung des löblichen Gemeinderathes hinlänglich bekannt, hat nun Herr Albert Schiller angesucht, ihm zu bewilligen nach Steyr zur Leitung des Theaters

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