Ratsprotokoll vom 27. Februar 1880

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 27. Februar 1880 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll über die IV. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 27. Februar 1880. Gegenwärtig Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vicebürgermeister: Gustav Gschaider Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr. Ferdinand Gründler Josef Haller Carl Holub Josef Huber Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Carl Jager v. Waldau Franz Jäger v. Waldau Anton Landsiedl Anton Mayr Matthias Perz Josef Peyrl Franz Ploberger Leopold Putz Johann Redl Franz Schachinger Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittg.

Raths-Protokoll über die IV. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 27. Februar 1880. Gegenwärtig Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vicebürgermeister: Gustav Gschaider Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr. Ferdinand Gründler Josef Haller Carl Holub Josef Huber Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Carl Jager v. Waldau Franz Jäger v. Waldau Anton Landsiedl Anton Mayr Matthias Perz Josef Peyrl Franz Ploberger Leopold Putz Johann Redl Franz Schachinger Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittg.

Tagesordnung: I. Section 1. Amtsbericht wegen Begrüssung des Herrn Bürgermeisters von Linz zu seinem 80. Geburtstag. 2. Verification der Wälerlisten. 3. Amtsbericht pcto Ausscheiden von Gemeinderäten. 4. Amtsbericht wegen Festsetzung der Wahl-Commissionen. 5. Eingabe der Herrn Anton Siller um Aufnahme in den Gemeindeverband, Verleihung des Bürgerrechtes und Aufnahme in die Wälerliste. 6. Amtsbericht wegen Erlassung einer neuen Fiaker-Ordnung. II. Section 7. Casseamtsbericht über den Armenhausbau und Armenverpflegungs- fond. 8. Gesuch des Filosofen - Unterstützungs - Vereines der Wiener Universität um einen Unterstützungsbeitrag. 9. Protokollargesuch der Frau Maria Hofner wegen Aftervermietung der Gewölbes No. 5 an der Schloßmauer. 10. Amtsbericht wegen Vergebung des Stadttheater für die Winter-

Tagesordnung: I. Section 1. Amtsbericht wegen Begrüssung des Herrn Bürgermeisters von Linz zu seinem 80. Geburtstag. 2. Verification der Wälerlisten. 3. Amtsbericht pcto Ausscheiden von Ge- meinderäten. 4. Amtsbericht wegen Festsetzung der Wahl-Commissionen. 5. Eingabe der Herrn Anton Siller um Aufnahme in den Gemeindever- band, Verleihung des Bürgerrechtes und Aufnahme in die Wälerliste. 6. Amtsbericht wegen Erlassung einer neuen Fiaker-Ordnung. II. Section 7. Casseamtsbericht über den Armenhaus- bau und Armenverpflegungs- fond. 8. Gesuch des Filosofen - Unterstützungs - Vereines der Wiener Universi- tät um einen Unterstützungs- beitrag. 9. Protokollargesuch der Frau Maria Hofner wegen Aftervermietung der Gewölbes No. 5 an der Schloß- mauer. 10. Amtsbericht wegen Vergebung des Stadttheater für die Winter-

Saison 1880/81. 11. Eingabe der Wache wegen Montur- anschaffung. II. Section 12. Schreiben des Central-Ausschusses für die Feier der 900jährigen Bestan- des von Steyr wegen Rekonstruk- tion des Festsaales im Bürger- schulgebäude und Planierung der Grube hinter demselben. 13. Bauamtsbericht wegen Rekonstruk- tion des Festsaales im Bürger- schulgebäude: 14. Schreiben des Central Ausschusses des Theater Renovirungs-Comi- tees wegen Ofensetzung im Theater. 15. Commissions-Protokoll über das Gesuch der Herrn Franz Hölzl wegen einer Bauherstellung. 16. Bauamtsbericht pcto Herstellung der Wasserleitung zum Exjesu- itengebäude. 17. Bauamtsbericht wegen Versetzung von Allee-Bäumen.

Saison 1880/81. 11. Eingabe der Wache wegen Monturanschaffung. II. Section 12. Schreiben des Central-Ausschusses für die Feier der 900jährigen Bestandes von Steyr wegen Rekonstruktion des Festsaales im Bürgerschulgebäude und Planierung der Grube hinter demselben. 13. Bauamtsbericht wegen Rekonstruktion des Festsaales im Bürgerschulgebäude: 14. Schreiben des Central Ausschusses des Theater Renovirungs-Comitees wegen Ofensetzung im Theater. 15. Commissions-Protokoll über das Gesuch der Herrn Franz Hölzl wegen einer Bauherstellung. 16. Bauamtsbericht pcto Herstellung der Wasserleitung zum Exjesu- itengebäude. 17. Bauamtsbericht wegen Versetzung von Allee-Bäumen.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats - Mitgliedern und geht hierauf zur Tages Ordnung über. 1. GR. Holub verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! - Am 6. März begeht der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz Herr Dr. Carl Wieser sein 80jähriges Geburtsfest und rüsten sich aus diesem Anlasse zalreiche Gemeinden, Vereine und andere Körperschaften diesen wegen seiner Gesinnungstreue auch von seinen politischen Gegnern hochgeachteten und gefeierten Mann zu diesem Feste zu begrüssen. Es dürfte daher auch Sache des löblichen Gemeinderates der Stadt Steyr sein dem Genannten nunmehr bereits in der III. Amtsperiode fungirenden Herrn Bürgermeister der Landeshaupt- und Nachbarstadt zu diesem seinen 80. Geburtstage entweder durch ein Beglückwünschungsschreiben oder durch eine eigene Deputation zu begrüssen, weshalb

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforder- lichen Anzal von Gemeinderats - Mitgliedern und geht hierauf zur Tages Ordnung über. 1. GR. Holub verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinde- rat! - Am 6. März begeht der Bür- germeister der Landeshauptstadt Linz Herr Dr. Carl Wieser sein 80jähriges Geburtsfest und rüsten sich aus diesem Anlasse zalrei- che Gemeinden, Vereine und andere Körperschaften diesen wegen seiner Gesinnungstreue auch von seinen politischen Geg- nern hochgeachteten und ge- feierten Mann zu diesem Feste zu begrüssen. Es dürfte daher auch Sache des löblichen Gemeinderates der Stadt Steyr sein dem Genannten nun- mehr bereits in der III. Amts- periode fungirenden Herrn Bürgermeister der Landes- haupt- und Nachbarstadt zu diesem seinen 80. Geburtsta- ge entweder durch ein Be- glückwünschungsschreiben oder durch eine eigene Depu- tation zu begrüssen, weshalb

diese Frage dem löblichen Gemein- derate zur weiteren Beschluß- fassung vorgelegt wird. Steyr am 23. Februar 1880. Iglseder.“ Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag den Jubilar durch eine Deputation zu beglückwünschen Der Antrag der Sektion wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende ersucht um einen Antrag, aus wem die Deputation bestehen soll. G R. Holub stellt den Antrag selbe solle aus dem Bürgermeister und 2 Gemeinderäten bestehen. Wird angenommen und werden nachdem sich der Bür- germeister bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen aus dem Gemeinderathe die Mitglieder Leopold Huber und Anton Mayr gewält welche gleichfalls erklären, sich die- ser Funktion zu unterziehen. - Z 2112. 2. GR. Holub verliest die Protokollar - Erklärungen des Herrn Karl Liebenwein, Bahnbeamten

diese Frage dem löblichen Gemeinderate zur weiteren Beschlußfassung vorgelegt wird. Steyr am 23. Februar 1880. Iglseder.“ Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag den Jubilar durch eine Deputation zu beglückwünschen Der Antrag der Sektion wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende ersucht um einen Antrag, aus wem die Deputation bestehen soll. G R. Holub stellt den Antrag selbe solle aus dem Bürgermeister und 2 Gemeinderäten bestehen. Wird angenommen und werden nachdem sich der Bürgermeister bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen aus dem Gemeinderathe die Mitglieder Leopold Huber und Anton Mayr gewält welche gleichfalls erklären, sich dieser Funktion zu unterziehen. - Z 2112. 2. GR. Holub verliest die Protokollar - Erklärungen des Herrn Karl Liebenwein, Bahnbeamten

und Norbert Inreiter, Gastwirth, mit welchen dieselben um Aufnahme in die Wählerlisten ersuchen und zwar Ersterer mit der Begründung, daß er laut Anstellungs-Dekret seit Mai v. J. in Steyr stabil angestellt sei und Einkommenssteuer zale; Letzterer, daß er ein besteuertes Gastgewerbe betreibe. Hiezu bemerkt Referent, daß Ersterer laut § 19 Absatz 1. des G. R. den er verliest, dermalen nicht wahlberechtigt sei, weil er noch kein volles Jahr Steuerzaler sei, daher dessen Reclamation keine Folge gegeben werden könne, während Inreiter laut Angabe des Amtes aus Versehen in die Wählerliste nicht aufgenommen worden sei und bei dem Umstande als selber wahlberechtigt erscheine demnach in die Wälerliste aufzu- nehmen sei. Beschluss nach Antrag Z 2186 - 3. GR. Holub verliest nachstehender Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! Nach § 40 G.St. hat all-

und Norbert Inreiter, Gastwirth, mit welchen dieselben um Auf- nahme in die Wählerlisten ersuchen und zwar Ersterer mit der Begründung, daß er laut Anstellungs-Dekret seit Mai v. J. in Steyr stabil angestellt sei und Einkommenssteuer zale; Letzterer, daß er ein besteuertes Gastgewerbe betreibe. Hiezu bemerkt Referent, daß Ersterer laut § 19 Absatz 1. des G. R. den er verliest, derma- len nicht wahlberechtigt sei, weil er noch kein volles Jahr Steuerzaler sei, daher dessen Reclamation keine Folge gegeben werden könne, während Inreiter laut An- gabe des Amtes aus Verse- hen in die Wählerliste nicht auf- genommen worden sei und bei dem Umstande als selber wahlberechtigt erscheine dem- nach in die Wälerliste aufzu- nehmen sei. Beschluss nach Antrag Z 2186 - 3. GR. Holub verliest nachstehender Amtsbericht: „Löblicher Gemein- derat! Nach § 40 G.St. hat all-

jährlich im Monate März der dritte Theil oder die dem dritten Theile zunächst kommende Zal der Mit- glieder des Gemeinderathes von ihrer Stelle auszuscheiden und ist durch Neugewälte aus den Walkörpern, von welchen die ausscheidenden Mitglieder gewählt worden, zu ersetzen. Diese Ausscheidung trifft nach- stehende, im Jahre 1877 auf die Dauer von 3 Jahren gewälten Ge- meinderats-Mitglieder und zwar aus dem II. Wahlkör- per die Herrn Franz Jäger von Waldau, Anton Mayr, Matthias Perz, Josef Reder und Johann Redl und aus dem III. Wahl- körper die Herrn Leopold Huber, Anton Jäger v. Waldau und Franz Schachinger Ausserdem ist für den am 29 Mai 1879 mit Tod abgegangenen Herrn Moriz Crammer im Sinne des § 40 Absatz 6 des G. St. Seitens des I. Wahlkörpers eine Neu- wal mit der Giltigkeitsdauer von 3 Jahren vorzunehmen. Auf Grund dieser Darstellung hätten demnach im März d.J. ein Gemeinderats - Mitglied aus dem ersten 5 aus dem zweiten und 3 aus dem dritter Walkörper auf die Dauer von

jährlich im Monate März der dritte Theil oder die dem dritten Theile zunächst kommende Zal der Mitglieder des Gemeinderathes von ihrer Stelle auszuscheiden und ist durch Neugewälte aus den Walkörpern, von welchen die ausscheidenden Mitglieder gewählt worden, zu ersetzen. Diese Ausscheidung trifft nachstehende, im Jahre 1877 auf die Dauer von 3 Jahren gewälten Gemeinderats-Mitglieder und zwar aus dem II. Wahlkörper die Herrn Franz Jäger von Waldau, Anton Mayr, Matthias Perz, Josef Reder und Johann Redl und aus dem III. Wahlkörper die Herrn Leopold Huber, Anton Jäger v. Waldau und Franz Schachinger Ausserdem ist für den am 29 Mai 1879 mit Tod abgegangenen Herrn Moriz Crammer im Sinne des § 40 Absatz 6 des G. St. Seitens des I. Wahlkörpers eine Neuwal mit der Giltigkeitsdauer von 3 Jahren vorzunehmen. Auf Grund dieser Darstellung hätten demnach im März d.J. ein Gemeinderats - Mitglied aus dem ersten 5 aus dem zweiten und 3 aus dem dritter Walkörper auf die Dauer von

3 Jahren gewält zu werden. Steyr am 20. Februar 1880. Iglseder.“ Hiezu verliest Referent folgenden Sektions-Antrag: „Das Ausscheiden der genannten 8 Gemeinderäte wird zur Kenntnis genommen und die Ausschreibung der Neuwahl von 9 Gemeinderäten auf die Dauer von 3. Jahren beantragt.“ Beschluss nach Antrag Z 2021 4. G. R. Holub verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! - Nach § 35 G. St. ist die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates durch eigene Wahl-Comissionen zu leiten, welche auf Vorschlag des Bürgermeisters von dem Gemeinderate für jeden Wahlkörper aus 5 stimmberechtigten Gemeinde-Mitgliedern nieder zusetzen sind. Auf Grund dessen erlaubt sich das Amt über Anordnung der Herrn Bürgermeister dem löblichen Gemeinderathe für diese Gemeinderats-Wahlen zu Mitgliedern

3 Jahren gewält zu werden. Steyr am 20. Februar 1880. Iglseder.“ Hiezu verliest Referent folgen- den Sektions-Antrag: „Das Ausscheiden der genannten 8 Gemeinderäte wird zur Kenntnis genommen und die Ausschreibung der Neu- wahl von 9 Gemeinderäten auf die Dauer von 3. Jahren beantragt.“ Beschluss nach Antrag Z 2021 4. G. R. Holub verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Ge- meinderat! - Nach § 35 G. St. ist die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates durch ei- gene Wahl-Comissionen zu leiten, welche auf Vorschlag des Bürgermeisters von dem Gemeinderate für jeden Wahlkörper aus 5 stimmberech- tigten Gemeinde-Mitglie- dern nieder zusetzen sind. Auf Grund dessen erlaubt sich das Amt über Anord- nung der Herrn Bürgermei- ster dem löblichen Gemein- derathe für diese Gemeinde- rats-Wahlen zu Mitgliedern

der Wahl-Commission vorzuschlagen und zwar: a. für den I. Walkörper die Herren. Friedrich Brandl, Kaufmann, Emil Göppl, Apotheker, Karl Fellerer, Kupferschmied, Anton Landsiedl, Weinhändler und Franz Osbild, Glaser. b. für den II. Walkörper die Herren: Mathias Brandstetter, Zwirnler, Gottlieb Bruckschweiger, Buch- drucker, Hannes Eidenböck, Cafe- tier, Josef Peyrl, Gastgeber und Franz Stohl, Zimmermeister. c. für den III Walkörper die Herren: Alois Meisner, Beamter der Waffen- fabrik, Hanns Millner, Beamter der Kronprinz Rudolf-Bahn, Roman Mayrhofer, Weißwaarenhänd- ler, Wilhelm Melichar, Agent- eur, Leopold Osterberger, Messerer. Zu Waltagen wären mit Zugrun- delegung der durch das Ge- meindestatut festgesetzten Fristen in Aussicht genommen für die Wal des III. Wahkörpers Montag der 15., für jene des II. Walkörpers Mittwoch der 17. und für jene des I. Walkörpers Freitag der 19. März 1880. Steyr am 19. Februar 1880. Iglseder.“

der Wahl-Commission vorzuschlagen und zwar: a. für den I. Walkörper die Herren. Friedrich Brandl, Kaufmann, Emil Göppl, Apotheker, Karl Fellerer, Kupferschmied, Anton Landsiedl, Weinhändler und Franz Osbild, Glaser. b. für den II. Walkörper die Herren: Mathias Brandstetter, Zwirnler, Gottlieb Bruckschweiger, Buchdrucker, Hannes Eidenböck, Cafetier, Josef Peyrl, Gastgeber und Franz Stohl, Zimmermeister. c. für den III Walkörper die Herren: Alois Meisner, Beamter der Waffenfabrik, Hanns Millner, Beamter der Kronprinz Rudolf-Bahn, Roman Mayrhofer, Weißwaarenhändler, Wilhelm Melichar, Agenteur, Leopold Osterberger, Messerer. Zu Waltagen wären mit Zugrundelegung der durch das Gemeindestatut festgesetzten Fristen in Aussicht genommen für die Wal des III. Wahkörpers Montag der 15., für jene des II. Walkörpers Mittwoch der 17. und für jene des I. Walkörpers Freitag der 19. März 1880. Steyr am 19. Februar 1880. Iglseder.“

Referent bemerkt, daß sich die Sektion mit diesem Vorschlage einverstanden erkläre. Angenommen Z.1976. 5. G.R. Holub verliest das Gesuch des Herrn Anton Siller mit welchem derselbe um Aufnahme in den Gemeindeverband, Verleihung des Bürgerrechtes und Aufnahme in die Wählerliste ansucht und stellt hinzu namens der Sektion den Antrag dem Gesuche nicht folge zu geben. G.R. Peyrl bemerkt, daß die Abweisung dieses Gesuches sich wahrscheinlich auf die Strafwürdigkeit des Gesuchstellers stütze. Er möchte nun ersuchen, ob darüber in dem Gemeindestatut eine Norm enthalten sei und ob einer wenn er sich eines solchen Vergehens schuldig gemacht habe, für fortwährende Zeiten von solchen Rechten ausgeschlossen sei. Er glaube, daß die übrige Stellung des Gesuchstellers eine solche sein dürfte, daß derselbe ungehindert aufgenommen werden könnte, nachdem seine Familie nicht groß und auch sein Besitzthum gut

Referent bemerkt, daß sich die Sektion mit diesem Vorschla- ge einverstanden erkläre. Angenommen Z.1976. 5. G.R. Holub verliest das Gesuch des Herrn Anton Siller mit welchem derselbe um Aufnahme in den Gemein- deverband, Verleihung des Bürger- rechtes und Aufnahme in die Wählerliste ansucht und stellt hinzu namens der Sektion den Antrag dem Gesuche nicht folge zu geben. G.R. Peyrl bemerkt, daß die Abwei- sung dieses Gesuches sich wahrschein- lich auf die Strafwürdigkeit des Gesuchstellers stütze. Er möchte nun ersuchen, ob darüber in dem Gemeindestatut eine Norm enthalten sei und ob einer wenn er sich eines solchen Verge- hens schuldig gemacht habe, für fortwährende Zeiten von solchen Rechten ausgeschlossen sei. Er glaube, daß die übrige Stellung des Gesuchstellers eine solche sein dürfte, daß derselbe ungehindert aufgenommen werden könnte, nachdem seine Familie nicht groß und auch sein Besitzthum gut

sei, er glaube daher, daß wenn es überhaupt zulässig sei und ihn sein Vergehen nicht für fortwäh- rende Zeiten hievon ausschliesse, man doch dieser Familie die Auf- nahme genehmigen könnte G. R. Holub erwiedert, die Sektion sei von der Anschauung ausgegan- gen, daß wenn Jemand sich eines solchen Vergehens schuldig gemacht habe, er 5 Jahre brauche, um seine bürgerlichen Rechte wieder zu erlan- gen, was im Gesetze begründet sei und diese Frist sei noch nicht abgelaufen. Der Vorsitzende zitirt den § 27 des G.St., der auf Herrn Siller Anwendung finde. Bevor derselbe seine Rehabilitirung nicht erwirkt habe, könne man seinem Ansuchen nicht stattgeben, weil hiedurch dem Gemeindestatut entgegen gehandelt würde; demselben stehe es frei, wenn die gesetzliche Zeit abgelaufen sei um seine Rehabilitirung einzuschreiten und wenn selbe erfolgt sei wiederum sich um die Eintragung in die Wählerlisten zu bewerben. Betreffend sein Gesuch um Auf- nahmen in den Gemeindever-

sei, er glaube daher, daß wenn es überhaupt zulässig sei und ihn sein Vergehen nicht für fortwährende Zeiten hievon ausschliesse, man doch dieser Familie die Aufnahme genehmigen könnte G. R. Holub erwiedert, die Sektion sei von der Anschauung ausgegangen, daß wenn Jemand sich eines solchen Vergehens schuldig gemacht habe, er 5 Jahre brauche, um seine bürgerlichen Rechte wieder zu erlangen, was im Gesetze begründet sei und diese Frist sei noch nicht abgelaufen. Der Vorsitzende zitirt den § 27 des G.St., der auf Herrn Siller Anwendung finde. Bevor derselbe seine Rehabilitirung nicht erwirkt habe, könne man seinem Ansuchen nicht stattgeben, weil hiedurch dem Gemeindestatut entgegen gehandelt würde; demselben stehe es frei, wenn die gesetzliche Zeit abgelaufen sei um seine Rehabilitirung einzuschreiten und wenn selbe erfolgt sei wiederum sich um die Eintragung in die Wählerlisten zu bewerben. Betreffend sein Gesuch um Aufnahmen in den Gemeindever-

band und Ertheilung des Bürgerrechtes habe sich die Sektion aus dem Grunde nicht bewogen gefunden, weil schon mehrere Partheien abgewiesen worden seien und auch bei Siller kein Fall vorliege, worauf besonders Rücksicht zu nehmen wäre. Obwohl derselbe sein Haus theuer gekauft habe, so sei es doch fraglich ob es dermalen noch den Werth habe, um den er es gekauft habe. Dasselbe sei auch nicht unbedeutend belastet und somit seien keine besonderen Gründe für Gewährung seines Gesuches vorhanden. Dadurch, daß er 11 Jahre jedoch nicht unbeanstandet hier in Steyr sei, habe sich die Sektion nicht veranlaßt gesehen, hierauf einzugehen und beantrage daher seinem Gesuche in keiner Richtung statt zu geben. G.R. Peyrl erklärt sich über die Mittheilung des Bürgermeisters zufrieden zu stellen und mit den Sektionsantrage einverstanden zu sein. Der Antrag der Section wird einstimmig angenommen Z 1958

band und Ertheilung des Bürger- rechtes habe sich die Sektion aus dem Grunde nicht bewogen ge- funden, weil schon mehrere Par- theien abgewiesen worden seien und auch bei Siller kein Fall vorliege, worauf be- sonders Rücksicht zu nehmen wäre. Obwohl derselbe sein Haus theuer gekauft habe, so sei es doch fraglich ob es dermalen noch den Werth habe, um den er es gekauft habe. Dasselbe sei auch nicht unbedeu- tend belastet und somit seien keine besonderen Gründe für Gewährung seines Gesuches vorhanden. Dadurch, daß er 11 Jahre jedoch nicht unbeanstandet hier in Steyr sei, habe sich die Sektion nicht veranlaßt gesehen, hierauf einzugehen und bean- trage daher seinem Gesuche in keiner Richtung statt zu geben. G.R. Peyrl erklärt sich über die Mittheilung des Bürgermei- sters zufrieden zu stellen und mit den Sektionsantra- ge einverstanden zu sein. Der Antrag der Section wird einstimmig angenommen Z 1958

6. G.R. Holub verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinde- rat! Die bestehende Fiacker-Ord- nung vom 2. Oktober 1868 von wel- cher ein Exemplar beiliegt, hat sich nach den gemachten Erfahrungen als sehr reformbedürftig heraus- gestellt und erscheint eine Abän- derung derselben schon aus dem Grunde notwendig, weil eini- ge Bestimmungen derselben so ins- besonders jene hinsichtlich des Be- ziehens eines Standplatzes bisher weder durchgeführt wurden, noch auch aus Billigkeitsgrün- den in dem Sinne, wie sie in der bestehenden Fiaker- ordnung enthalten sind, dur- geführt werden können. Das Amt beert sich demnach nach Einvernehmen des Wachinspectors und Polizei-Commissärs einen Entwurf einer neuen Fiaker- Ordnung zur weiteren Be- schlußfassung seitens des löb- lichen Gemeinderates vorzu- legen und zu bemerken, daß vor dessen endgiltiger Ge- nehmigung die corporative Einvernahme der hiesigen Fiaker oder von selben ge- wälten Vertrauensmänner

6. G.R. Holub verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! Die bestehende Fiacker-Ordnung vom 2. Oktober 1868 von welcher ein Exemplar beiliegt, hat sich nach den gemachten Erfahrungen als sehr reformbedürftig herausgestellt und erscheint eine Abänderung derselben schon aus dem Grunde notwendig, weil einige Bestimmungen derselben so insbesonders jene hinsichtlich des Beziehens eines Standplatzes bisher weder durchgeführt wurden, noch auch aus Billigkeitsgründen in dem Sinne, wie sie in der bestehenden Fiakerordnung enthalten sind, durgeführt werden können. Das Amt beert sich demnach nach Einvernehmen des Wachinspectors und Polizei-Commissärs einen Entwurf einer neuen FiakerOrdnung zur weiteren Beschlußfassung seitens des löblichen Gemeinderates vorzulegen und zu bemerken, daß vor dessen endgiltiger Genehmigung die corporative Einvernahme der hiesigen Fiaker oder von selben gewälten Vertrauensmänner

behufs Entgegennahme und eventuelle Berücksichtigung ihrer diesfälligen Meinungen und Wünsche angezeigt sein dürfte. Steyr am 20. Februar 1880 Iglseder.“ Hiezu verliest Referent nachstehenden Sektions-Antrag: "Wird dem Amte zugestellt, welches die hiesigen Fiaker einvernehmen und den Aktwieder in Vorlage zu bringen hat." G. R. Wenhart frägt, ob es nicht angezeigt wäre den Entwurf auf entsprechende Weise zu veröffentlichen, damit die Mitglieder des Gemeinderates in der Lage wären, sich die Paragrafe ein bischen genauer anzusehen, bevor selbe zur Beratung kommen; denn daß die Frage bei einer Sitzung in gewönlicher Weise abgethan werden solle, halte er nicht für den richtigen Weg. Der Vorsitzende bezeichnet es als zulässig, daß von dem Entwurf Abschriften gemacht und jedem Gemeinderate eine

behufs Entgegennahme und eventuelle Berücksichtigung ihrer diesfälligen Meinun- gen und Wünsche angezeigt sein dürfte. Steyr am 20. Febru- ar 1880 Iglseder.“ Hiezu verliest Referent nachste- henden Sektions-Antrag: "Wird dem Amte zugestellt, welches die hiesigen Fiaker ein- vernehmen und den Akt- wieder in Vorlage zu bringen hat." G. R. Wenhart frägt, ob es nicht angezeigt wäre den Entwurf auf entsprechende Weise zu veröffentlichen, damit die Mitglieder des Gemeindera- tes in der Lage wären, sich die Paragrafe ein bischen genauer anzusehen, bevor selbe zur Beratung kommen; denn daß die Frage bei einer Sitzung in gewönlicher Weise abgethan werden solle, halte er nicht für den richtigen Weg. Der Vorsitzende bezeichnet es als zu- lässig, daß von dem Entwurf Abschriften gemacht und jedem Gemeinderate eine

solche zugemittelt werde, wenn es nicht besser sei, selben in einem Blatte zu veröffentlichen. G.R. Holub glaubt, daß es genü- gen würde wenn sobald das Amt fertig sei, es den Mitglie- dern des Gemeinderates be- kannt gegeben würde, daß der Entwurf im Amte zur Einsicht bereit vorliege. G R. Wenhart gibt nochmals dem Wunsche Ausdruck, daß jeder Gemeinderat Gelegenheit haben solle sich die neu Fiaker-Ord- nung genau durchschauen zu können bevor sie zur Bera- tung gelange. G.R. Anton v. Jäger spricht sich dahin aus dieselbe solle im Plenum des Gemeinderates verhandelt werden. G R. Wenhart erwiedert, daß dieß ohnehin geschehen müsse aber wenn man den Entwurf über- blickt habe, so gehe es schneller und werde der Gemeinderat etwas besserer schaffen, dann werde auch die neu Fiaker - Ordnung keine solchen Lücken

solche zugemittelt werde, wenn es nicht besser sei, selben in einem Blatte zu veröffentlichen. G.R. Holub glaubt, daß es genügen würde wenn sobald das Amt fertig sei, es den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben würde, daß der Entwurf im Amte zur Einsicht bereit vorliege. G R. Wenhart gibt nochmals dem Wunsche Ausdruck, daß jeder Gemeinderat Gelegenheit haben solle sich die neu Fiaker-Ordnung genau durchschauen zu können bevor sie zur Beratung gelange. G.R. Anton v. Jäger spricht sich dahin aus dieselbe solle im Plenum des Gemeinderates verhandelt werden. G R. Wenhart erwiedert, daß dieß ohnehin geschehen müsse aber wenn man den Entwurf überblickt habe, so gehe es schneller und werde der Gemeinderat etwas besserer schaffen, dann werde auch die neu Fiaker - Ordnung keine solchen Lücken

haben wie die bestehende. G. R. Anton v. Jäger entgegnet daß auch die Fleischbeschau-Ordnung blos in der Sektion be- raten und dann dem Gemeinderat vorgelegt und von demselben genehmigt worden sei. Er finde an der vorliegenden Frage nichts so auserordentliches. G.R. Ploberger bemerkt, daß die Fiaker auch die neue Fiaker-Ordnung ohnehin nicht beachten werden G Holub wiederholt den Sektions-Antrag und bemerkt daß wenn diese Frage wieder auf der Tagesordnung stünde dieselbe ohnehin vertagt werden könnte, damit jeder Gemeinderat Einsicht in den Entwurf nehmen könne. GR. Wenhart hält die Annahme seines Vorschlages behufs einer eingehenden Beratung für wünschenswert und komme die Sache seine Erachtens auch nicht so theuer.

haben wie die bestehende. G. R. Anton v. Jäger entgegnet daß auch die Fleischbeschau-Ord- nung blos in der Sektion be- raten und dann dem Gemein- derat vorgelegt und von dem- selben genehmigt worden sei. Er finde an der vorliegenden Frage nichts so auserordent- liches. G.R. Ploberger bemerkt, daß die Fiaker auch die neue Fiaker-Ord- nung ohnehin nicht beachten werden G Holub wiederholt den Sek- tions-Antrag und bemerkt daß wenn diese Frage wieder auf der Tagesordnung stünde dieselbe ohnehin vertagt wer- den könnte, damit jeder Gemeinderat Einsicht in den Entwurf nehmen könne. GR. Wenhart hält die Annah- me seines Vorschlages behufs einer eingehenden Bera- tung für wünschenswert und komme die Sache seine Erachtens auch nicht so theuer.

Der Vorsitzende bemerkt, er wisse kein anderes Mittel, als daß die neue Fiaker-Ordnung im Alpenbothen aufgenom- men werde, damit sich jeder hievon überzeugen könne, oder daß jeder G R., welcher sich für die Sache interessire im Amte Einsicht nehmen könne. G.R. Leopold Huber erklärt sich für letzteren Modus GR. Ploberger bemerkt, er wür- de den Entwurf auch dann nicht lesen, wenn er ihm auch ins Haus geschickt werde. GR. Peyrl bemerkt, der Gegen- stand werde ohnehin prüfend der Sek- tion zugewiesen. Die Mit- glieder derselben kennen gerade so gut wie alle übri- gen die Mängel, welche heu- te stattfinden und wüßten dieselben, wo abgeholfen wer- den solle. Aus den Antrage der Sektion finde man schon heute vielleicht heraus, was man in der gegenwärtigen Fiaker - Ordnung nicht für gut erkenne.

Der Vorsitzende bemerkt, er wisse kein anderes Mittel, als daß die neue Fiaker-Ordnung im Alpenbothen aufgenommen werde, damit sich jeder hievon überzeugen könne, oder daß jeder G R., welcher sich für die Sache interessire im Amte Einsicht nehmen könne. G.R. Leopold Huber erklärt sich für letzteren Modus GR. Ploberger bemerkt, er würde den Entwurf auch dann nicht lesen, wenn er ihm auch ins Haus geschickt werde. GR. Peyrl bemerkt, der Gegen- stand werde ohnehin prüfend der Sektion zugewiesen. Die Mitglieder derselben kennen gerade so gut wie alle übrigen die Mängel, welche heute stattfinden und wüßten dieselben, wo abgeholfen werden solle. Aus den Antrage der Sektion finde man schon heute vielleicht heraus, was man in der gegenwärtigen Fiaker - Ordnung nicht für gut erkenne.

Man könne es daher der Sektion anheim stellen, nach ihren Gutachten und Erfahrung an den Gemeinderat ihren Antrag zu stellen. G.R. Wenhart erwiedert, daß wenn die Mitglieder des Gemeinderat die Notwendigkeit seiner Vorschlages nicht einsehen, ihm es gleich sei. Der Vorsitzende betont daß die Sektion den Entwurf bereits durchgegangen habe in demselben einige Punkte korrigiren werde. Damit nun diese Angelegenheit nicht zwei mal vorgenommen werden dürfe, habe die Sektion geglaubt daß die Fiaker einvernommen werden sollen, damit sie ihre Äusserung abgeben können und dann würden gern Änderungen, welche von den Fiakern und jenen welche von der Sektion angestrebt werden, zur Vorlage gebracht. Die Anschauung des Gemeinderathes Wenhart sei nicht zu verwerfen und sei richtig. Es komme auch bei andern Vertretungskörpern beim Landtag und beim Reichsrath

Man könne es daher der Sektion anheim stellen, nach ihren Gutach- ten und Erfahrung an den Ge- meinderat ihren Antrag zu stel- len. G.R. Wenhart erwiedert, daß wenn die Mitglieder des Gemeinderat die Notwendigkeit seiner Vorschla- ges nicht einsehen, ihm es gleich sei. Der Vorsitzende betont daß die Sektion den Entwurf bereits durchgegangen habe in demselben einige Punkte korrigiren werde. Damit nun diese Angelegenheit nicht zwei mal vorgenommen werden dürfe, habe die Sektion geglaubt daß die Fiaker einvernom- men werden sollen, damit sie ihre Äusserung abgeben können und dann würden gern Änderungen, welche von den Fiakern und jenen welche von der Sektion ange- strebt werden, zur Vorlage gebracht. Die Anschauung des Gemeinderathes Wenhart sei nicht zu verwerfen und sei richtig. Es komme auch bei andern Vertretungskörpern beim Landtag und beim Reichsrath

vor, daß wichtige Vorlagen zuerst im Druck gelegt und den Abge- ordneten zur Einsicht mitge- theilt werden, damit sie sich dieselben überlegen können; aber es sei nur die Kostenfrage. Die Fiaker Ordnung enthalte 34 Paragrafe und wenn dieselben abgeschrieben werden sollen, so mache das viele Umstände und wenn einzelne Gemein- deräte sagen, daß sie dieselbe selbst dann nicht lesen werden, wenn sie ihnen ins Haus ge- schickt würde, so wären die Kosten hiefür hinausgeworfen. Hienach wird der Antrag der Sek- tion angenommen Z 2046. II. Sektion 7. G. R. Leopold Huber verliest nach- stehenden Bericht: „Löbliche Ge- meinde-Vorstehung! Dem Auftrage vom 16. Oktober 1878 Z. 11160 entsprechend werden über die zur Erbauung eines neuen Armenhauses und zur Ver- pflegung der Armen gesam- melten Fonde in den Anla- gen die Rechnungs-Ausweise für das Jahr 1879, wovon am Jahres Schlusse a. der Armen- Haus - Baufond eine nomi-

vor, daß wichtige Vorlagen zuerst im Druck gelegt und den Abgeordneten zur Einsicht mitgetheilt werden, damit sie sich dieselben überlegen können; aber es sei nur die Kostenfrage. Die Fiaker Ordnung enthalte 34 Paragrafe und wenn dieselben abgeschrieben werden sollen, so mache das viele Umstände und wenn einzelne Gemeinderäte sagen, daß sie dieselbe selbst dann nicht lesen werden, wenn sie ihnen ins Haus geschickt würde, so wären die Kosten hiefür hinausgeworfen. Hienach wird der Antrag der Sektion angenommen Z 2046. II. Sektion 7. G. R. Leopold Huber verliest nachstehenden Bericht: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung! Dem Auftrage vom 16. Oktober 1878 Z. 11160 entsprechend werden über die zur Erbauung eines neuen Armenhauses und zur Verpflegung der Armen gesammelten Fonde in den Anlagen die Rechnungs-Ausweise für das Jahr 1879, wovon am Jahres Schlusse a. der ArmenHaus - Baufond eine nomi-

nelles Vermögen von 19075 fl 14xr oder im verwendbaren realen Werthe von 17425 f 14 x und b. der Armen-Verpflegungsfond ein nominelles Vermögen von 6027 f 57 oder eventuell vom 5967 fl 57 x nachweisen ergebenst überreicht und wird zugleich auch über das zum Armenhausbaue noch ausser dem obigen gesammelten Fonde aus der Stadt - Casse und der Dukart'schen Stiftung bestimmten Vermögen der Ausweis angeschlossen, aus welchem ersichtlich ist, daß hiezu am Jahreschlusse 1879 ein verfügbares Vermögen vom 42132 f 89 x vorhanden war. Steyr am 12. Februar 1850. Willner, Casedirector.“ Sodann verliest Referent nachstehenden Ausweis: Verwendbarer Vermögen zur Erbauung eines neuen Armenhauses, am Jahres Schlusse 1879 I. Von dem seit 1878 durch Subskriptionen gesammelten Fonde: a 20 Staats-Obligationen im Nennwerte vom 5500 fl aber nachdem Curse zu 70% im realen Werthe per 3850 fl

nelles Vermögen von 19075 fl 14xr oder im verwendbaren realen Werthe von 17425 f 14 x und b. der Armen-Verpfle- gungsfond ein nomi- nelles Vermögen von 6027 f 57 oder eventuell vom 5967 fl 57 x nachweisen ergebenst über- reicht und wird zugleich auch über das zum Armenhausbaue noch ausser dem obigen gesam- melten Fonde aus der Stadt - Casse und der Dukart'schen Stiftung bestimmten Vermö- gen der Ausweis angeschlos- sen, aus welchem ersichtlich ist, daß hiezu am Jahreschlusse 1879 ein verfügbares Vermögen vom 42132 f 89 x vorhanden war. Steyr am 12. Februar 1850. Willner, Casedirector.“ Sodann verliest Referent nach- stehenden Ausweis: Verwendbarer Vermögen zur Erbau- ung eines neuen Armenhauses, am Jahres Schlusse 1879 I. Von dem seit 1878 durch Subskrip- tionen gesammelten Fonde: a 20 Staats-Obligationen im Nennwerte vom 5500 fl aber nachdem Curse zu 70% im realen Werthe per 3850 fl

Translatus 3850 f. b. Sparkasse-Einlage sammt Zinsen bis 31. Dezember 1879 capitalisirt per. 13575 fl 14 xr 17425 fl 14 xr Vermehrung gegen des Vorjahr um 3375 fl 14 xr II. Aus der Stadt-Casse. a. 2 Sparkasse-Geschenke aus den Jahren 1877. et 1878 als Spar- kasse-Einlagen capitalisirt per 8579 fl 68 xr b. sammt capitalisirten Zin- sen bis 31. Dezember 1879 pr 784 fl 75 xr 9364 fl 43 xr III. Aus den Elisabeth Duckartschen Stiftungen: A. Aus dem Jahre 1868 a. 1 Staats-Obligation der Noten- rente per 20000 fl nach dem Curse zu 70 im reellen Werthe per 14000 fl b. Sparkasse-Einlage an capi- talisirten Zinsen.923 fl 32 xr c. Interessen-Barschaft für die zweite Jahreshälfte 420 fl 15343 fl 32 xr B. Aus dem Jahre 1875. a. Silber Rent. Staats-Obliga- tion im Nominalwerthe von 22700 fl b. Hauskaufschillingsrest in der Sparkasse per 47 fl 40 xr Der Fruchtgenuß von dieser Stiftung gebührt der Hermine Ogris, verehelichten Plaschek

Translatus 3850 f. b. Sparkasse-Einlage sammt Zinsen bis 31. Dezember 1879 capitalisirt per. 13575 fl 14 xr 17425 fl 14 xr Vermehrung gegen des Vorjahr um 3375 fl 14 xr II. Aus der Stadt-Casse. a. 2 Sparkasse-Geschenke aus den Jahren 1877. et 1878 als Sparkasse-Einlagen capitalisirt per 8579 fl 68 xr b. sammt capitalisirten Zinsen bis 31. Dezember 1879 pr 784 fl 75 xr 9364 fl 43 xr III. Aus den Elisabeth Duckartschen Stiftungen: A. Aus dem Jahre 1868 a. 1 Staats-Obligation der Notenrente per 20000 fl nach dem Curse zu 70 im reellen Werthe per 14000 fl b. Sparkasse-Einlage an capitalisirten Zinsen.923 fl 32 xr c. Interessen-Barschaft für die zweite Jahreshälfte 420 fl 15343 fl 32 xr B. Aus dem Jahre 1875. a. Silber Rent. Staats-Obligation im Nominalwerthe von 22700 fl b. Hauskaufschillingsrest in der Sparkasse per 47 fl 40 xr Der Fruchtgenuß von dieser Stiftung gebührt der Hermine Ogris, verehelichten Plaschek

in Prag für ihre Lebensdauer und ist sammt dem Capitale nicht verwendbar Summe der verwendbaren reellen Werthe am 31. Dezember 1879 42132 fl 89 xr Vermehrung gegen des Vorjahr um 5814 fl 81 xr. Städt. Casseamt Steyr am 31 Dezember 1879. Willner Cassen Director.“ Referent bemerkt, daß die vorgelegten Ausweise durch die Sektion geprüft und richtig befunden worden seien was zur Kenntnis zu nehmen wäre. Vicebürgermeister Gschaider bemerkt, daß der Gemeinderat vor cirka einem Jahr den Beschluss gefaßt habe, den Ingenieur zu beauftragen, einen Kostenvoranschlag für Adaptirung des Bergergutes und für den Neubau eines Armenhauses für circa 100 Personen in Vorlage zu bringen. Er sei nun ein Jahr vergangen und er wisse nicht, ob bis dato dies geschehen sei oder nicht. Es wäre nicht uninteressant, diesen Kostenpunkt zu kennen und insbesonders hinsichtlich

in Prag für ihre Lebensdauer und ist sammt dem Capitale nicht verwendbar Summe der verwendbaren reellen Werthe am 31. Dezem- ber 1879 42132 fl 89 xr Vermehrung gegen des Vorjahr um 5814 fl 81 xr. Städt. Casseamt Steyr am 31 Dezember 1879. Willner Cassen Director.“ Referent bemerkt, daß die vor- gelegten Ausweise durch die Sektion geprüft und richtig be- funden worden seien was zur Kenntnis zu nehmen wäre. Vicebürgermeister Gschaider be- merkt, daß der Gemeinderat vor cirka einem Jahr den Be- schluss gefaßt habe, den Ingenieur zu beauftragen, einen Kosten- voranschlag für Adaptirung des Bergergutes und für den Neubau eines Armenhau- ses für circa 100 Personen in Vorlage zu bringen. Er sei nun ein Jahr vergangen und er wisse nicht, ob bis dato dies geschehen sei oder nicht. Es wäre nicht uninteressant, diesen Kostenpunkt zu kennen und insbesonders hinsichtlich

des Bergergutes zu erfahren, ob dasselbe zweckdienlich sei, oder man auch nicht wisse, ob nicht der Besitzer desselben früher oder später andere Verfügun- gen treffe; er möchte daher an den Bürgermeister die Anfrage stellen, ob der Ingenieur schon mit der betreffenden Arbeit beschäftigt sei und wann dieses Elaborat in Vorlage gebracht wer- den würde. Der Vorsitzende erwiedert, er könne die Antwort dahin ge- ben, daß vom Ingenieur weder das eine noch das andere Project ausgearbeitet worden sei, weil es demselben an Zeit gebreche, einem derartigen grossen Elaborat sich zu unter- ziehen. Beide Arbeiten, sowol die Ausarbeitung der Adap- tirung des Bergergutes, als auch eines neuen Armen- hauses erfordern einen grossen Kräfte-Aufwand und könne er diese Aufgabe nach den gegenwärtigen Verhältnissen, wie er mit den Amtsverhält- nissen vertraut sei, dem In- genieur nicht aufbürden. Wenn daher die Gemeinde- vertretung von Steyr den

des Bergergutes zu erfahren, ob dasselbe zweckdienlich sei, oder man auch nicht wisse, ob nicht der Besitzer desselben früher oder später andere Verfügungen treffe; er möchte daher an den Bürgermeister die Anfrage stellen, ob der Ingenieur schon mit der betreffenden Arbeit beschäftigt sei und wann dieses Elaborat in Vorlage gebracht werden würde. Der Vorsitzende erwiedert, er könne die Antwort dahin geben, daß vom Ingenieur weder das eine noch das andere Project ausgearbeitet worden sei, weil es demselben an Zeit gebreche, einem derartigen grossen Elaborat sich zu unterziehen. Beide Arbeiten, sowol die Ausarbeitung der Adaptirung des Bergergutes, als auch eines neuen Armenhauses erfordern einen grossen Kräfte-Aufwand und könne er diese Aufgabe nach den gegenwärtigen Verhältnissen, wie er mit den Amtsverhältnissen vertraut sei, dem Ingenieur nicht aufbürden. Wenn daher die Gemeindevertretung von Steyr den

früheren Beschluß aufrecht erhalten wissen wolle, so möchte er ersuchen, daß hiemit ein Baumeister betraut würde oder daß man zuwarte, bis der Ingenieur Zeit gewinne, dieses Project auszuarbeiten. G. R. Wenhart glaubt nicht zu irren, wenn er behaupte, daß das damalige Comiteé, welches diese Angelegenheit zum Beratung gehabt habe, den Antrag gestellt habe, es habe der städt. Ingenieur nur im Vereine mit Herrn Gerl, der sich für die Sache sehr interessirte und der sogar unentgeldlich seinen Dienst angeboten habe einen derartigen Plan auszuarbeiten. Der Gemeinderat habe damals geglaubt, es sei nicht notwendig, daß Herr Gerl beigezogen werde und somit sei die Sache einfach auf die Schulter des städt. Ingenieurs gelegt worden. Wie sich nun herausstelle habe doch das Comitee mit seinen damaligen Antrag Recht gehabt, daß zwei Kräfte hiezu genommen werden sollen. Er sei auch der Meinung des Vizebürgermeisters, daß man die Sache nicht einschlafen

früheren Beschluß aufrecht erhal- ten wissen wolle, so möchte er ersuchen, daß hiemit ein Baumeister betraut würde oder daß man zuwarte, bis der Ingenieur Zeit gewinne, dieses Project auszuarbeiten. G. R. Wenhart glaubt nicht zu irren, wenn er behaupte, daß das dama- lige Comiteé, welches diese An- gelegenheit zum Beratung ge- habt habe, den Antrag gestellt habe, es habe der städt. Ingenieur nur im Vereine mit Herrn Gerl, der sich für die Sache sehr in- teressirte und der sogar un- entgeldlich seinen Dienst ange- boten habe einen derartigen Plan auszuarbeiten. Der Ge- meinderat habe damals geglaubt, es sei nicht notwendig, daß Herr Gerl beigezogen werde und somit sei die Sache ein- fach auf die Schulter des städt. Ingenieurs gelegt worden. Wie sich nun herausstelle habe doch das Comitee mit seinen damaligen Antrag Recht ge- habt, daß zwei Kräfte hiezu genommen werden sollen. Er sei auch der Meinung des Vizebürgermeisters, daß man die Sache nicht einschlafen

lassen solle. Es seien diese namhaften Spenden nicht zu dem Zwecke gemacht worden, daß sie vorläu- fig, wenn auch nicht todt doch unver- wendet bleiben sollen, viele Leute, er habe es selbst gehört sagen, wir haben etwas gespen- det, weil wir haben wollen, daß auch etwas geschaffen werde aber nicht erst nach unserem Ableben. Es sei doch wenig- stens Aufgabe des Gemein- derathes, daß er diese Frage fort- während auf der Tagesordnung erhalte, um sie zur Austra- gung zu bringen Es solle wenig- stens dieser eine Beschluß zur Durchführung kommen der vor wenigstens 1 Jahr gefaßt worden sei. Vicebürgermeister Gschaider führt an er glaube nicht zu irren, daß nach den vorigjährigen Gemeinderatswahlen ein neues Comitee für die Armen- hausfrage gewält worden sei, er glaube aber nicht, daß das Comitee je beisammen gewesen sei und diese Frage weiter geprüft hätte. G R. Wenhart erwiedert das Comitee sei einmal zusammen-

lassen solle. Es seien diese namhaften Spenden nicht zu dem Zwecke gemacht worden, daß sie vorläufig, wenn auch nicht todt doch unverwendet bleiben sollen, viele Leute, er habe es selbst gehört sagen, wir haben etwas gespendet, weil wir haben wollen, daß auch etwas geschaffen werde aber nicht erst nach unserem Ableben. Es sei doch wenigstens Aufgabe des Gemeinderathes, daß er diese Frage fortwährend auf der Tagesordnung erhalte, um sie zur Austragung zu bringen Es solle wenigstens dieser eine Beschluß zur Durchführung kommen der vor wenigstens 1 Jahr gefaßt worden sei. Vicebürgermeister Gschaider führt an er glaube nicht zu irren, daß nach den vorigjährigen Gemeinderatswahlen ein neues Comitee für die Armenhausfrage gewält worden sei, er glaube aber nicht, daß das Comitee je beisammen gewesen sei und diese Frage weiter geprüft hätte. G R. Wenhart erwiedert das Comitee sei einmal zusammen-

berufen worden es sei aber denselben kein Plan und Kostenvoranschlag vorgelegt worden und habe es daher geheissen es sei die nächste Aufgabe die Vorlage dieses Elaborates, das man dem Ingenieur auf die Schulter gelegt habe, und bevor selbes nicht vorliege, könne man nichts unternehmen. Mittlerweile sei Bürgermeister Crammer gestorben der Vizebürgermeister und dann wieder ein neuer Bürgermeister an die Spitze des Amtes getreten, hiedurch eine Änderung in der Leitung erfolgt und stehe man heute auf demselben Punkt, wie vor einem Jahre. Der Vorsitzende bemerkt, daß nach den ausgesprochenen Wunsch des Vizebürgermeisters und des GR. Wenhart es also Sache wäre dahin zu wirken, daß beide Projecte hinsichtlich der Adaptirung des Bergergutes und hinsichtlich der Erbauung eines neuen Armenhauses ausgearbeitet und der Kostenvoranschlag und Plan dem Gemeinderate vorgelegt

berufen worden es sei aber den- selben kein Plan und Kostenvor- anschlag vorgelegt worden und habe es daher geheissen es sei die nächste Aufgabe die Vorlage dieses Elaborates, das man dem Ingenieur auf die Schulter gelegt habe, und bevor selbes nicht vorliege, könne man nichts unter- nehmen. Mittlerweile sei Bürgermeister Crammer gestorben der Vizebürgermeister und dann wieder ein neuer Bürgermeister an die Spitze des Amtes getreten, hiedurch eine Änderung in der Lei- tung erfolgt und stehe man heute auf demselben Punkt, wie vor einem Jahre. Der Vorsitzende bemerkt, daß nach den ausgesprochenen Wunsch des Vizebürgermeisters und des GR. Wenhart es also Sache wäre dahin zu wirken, daß beide Projecte hinsichtlich der Adaptirung des Bergergutes und hinsichtlich der Erbauung eines neuen Armenhauses ausgearbeitet und der Kostenvoranschlag und Plan dem Gemeinderate vorgelegt

werde. Er könne sich nicht erin- nern, daß Herr Gerl die un- entgeldliche Übernahme dieser Arbeiten zugesichert habe, aber wenn der Gemeinderat es wünsche, so könne demsel- ben diese Arbeit übertragen werden. Den Gemeinde - Ingenieur könne man selbe nicht aufbürden, er finde dieß nicht möglich, weil der- selbe ohnehin mit Arbeiten überhäuft sei; man müsse daher entweder warten, bis es dem Ingenieur möglich sei, dieses Elaborat zu machen oder man müßte selbe durch einen Baumeister anfer- tigen lassen. G. R. Peyrl möchte auf das große so nahe bevorstehende Fest der Gemeinde hinweisen; er glaube daß gerade dieses Fest sehr viel Zeit und Arbeit in Anspruch nehme und daß daher der Gemeinderat nicht abermals diese grosse Frage auf sich laden solle. Man möge auch den Ingenieur nicht damit belasten, weil er glau- be, daß demselben auch aus diesem Fest Arbeiten

werde. Er könne sich nicht erinnern, daß Herr Gerl die unentgeldliche Übernahme dieser Arbeiten zugesichert habe, aber wenn der Gemeinderat es wünsche, so könne demselben diese Arbeit übertragen werden. Den Gemeinde - Ingenieur könne man selbe nicht aufbürden, er finde dieß nicht möglich, weil derselbe ohnehin mit Arbeiten überhäuft sei; man müsse daher entweder warten, bis es dem Ingenieur möglich sei, dieses Elaborat zu machen oder man müßte selbe durch einen Baumeister anfertigen lassen. G. R. Peyrl möchte auf das große so nahe bevorstehende Fest der Gemeinde hinweisen; er glaube daß gerade dieses Fest sehr viel Zeit und Arbeit in Anspruch nehme und daß daher der Gemeinderat nicht abermals diese grosse Frage auf sich laden solle. Man möge auch den Ingenieur nicht damit belasten, weil er glaube, daß demselben auch aus diesem Fest Arbeiten

heranwachsen werden. Er glaube, daß nachdem das Capital fruchtbringend angelegt sei nachdem es keine Eile habe und nachdem man doch sehe daß die Armen - Commission keinen Mangel an Wohnungen habe, man diese grosse Aufgabe vor dem Feste nicht in die Hand nehmen solle. Er glaube besser zu thun, wenn man das Fest vorüber ziehen lasse und dann die Aufgabe ernst in die Hand nehme. Er erlaube sich daher den Antrag zu stellen mit diesen Projecte zu warten und das Fest vorüber gehen zu lassen und dann die Armenhausfrage ernst in die Hand zu nehmen. Viebürgermeister Gschaider erklärt, er könne sich mit allen Ausführungen des G.R. Peyrl nicht einverstanden erklären. Das Fest sei Ende August, und wenn man auch die Sache bis dahin verschiebe, so wisse man doch nicht, wann einmal der Herr Ingenieur zu Ausarbeitung diese Elaborates Zeit haben

heranwachsen werden. Er glaube, daß nachdem das Capi- tal fruchtbringend angelegt sei nachdem es keine Eile habe und nachdem man doch sehe daß die Armen - Commission keinen Mangel an Wohnungen habe, man diese grosse Aufgabe vor dem Feste nicht in die Hand nehmen solle. Er glaube besser zu thun, wenn man das Fest vorüber ziehen lasse und dann die Aufgabe ernst in die Hand nehme. Er erlaube sich daher den Antrag zu stellen mit diesen Projecte zu warten und das Fest vorüber gehen zu lassen und dann die Armenhausfrage ernst in die Hand zu nehmen. Viebürgermeister Gschaider erklärt, er könne sich mit allen Ausführungen des G.R. Peyrl nicht einverstan- den erklären. Das Fest sei Ende August, und wenn man auch die Sache bis dahin verschiebe, so wisse man doch nicht, wann einmal der Herr Ingenieur zu Ausarbeitung diese Elaborates Zeit haben

werde, nachdem er ein ganzes Jahr hiezu nicht Zeit gehabt habe. Er möchte daher den Antrag stellen, daß Herr Gerl, der ohnehin schon unentgeldlich einen Plan vorgelegt habe, mit dem Auftrage zu be- trauen sei, einen Plan und Kostenvoranschlag über das Berger-Object, natürlich gegen Entlohnung auszuarbeiten. Die Sache ziehe sich hiedurch ja ohnehin in die Länge und bis die Gemeinde diesen Plan bekomme würde viel- leicht ohnehin der August schon da sein, das Fest könne den Gemeinderat an diesen Be- schluß nicht hindern. Wenn G R. Peyrl behauptet habe, es sei Platz in den Armenhäu- sern, so möchte er das nicht be- zweifeln, allein es sei von denjenigen, welche damals die Subsription in die Hand genommen, mit Nachdruck betont worden, daß die Un- terbringung der Armen eben nicht genügend sei und er müsse gestehen das Comi- tee, welches damals beisammen gewesen sei und von Lokal zu Lokal gegangen

werde, nachdem er ein ganzes Jahr hiezu nicht Zeit gehabt habe. Er möchte daher den Antrag stellen, daß Herr Gerl, der ohnehin schon unentgeldlich einen Plan vorgelegt habe, mit dem Auftrage zu betrauen sei, einen Plan und Kostenvoranschlag über das Berger-Object, natürlich gegen Entlohnung auszuarbeiten. Die Sache ziehe sich hiedurch ja ohnehin in die Länge und bis die Gemeinde diesen Plan bekomme würde vielleicht ohnehin der August schon da sein, das Fest könne den Gemeinderat an diesen Beschluß nicht hindern. Wenn G R. Peyrl behauptet habe, es sei Platz in den Armenhäusern, so möchte er das nicht bezweifeln, allein es sei von denjenigen, welche damals die Subsription in die Hand genommen, mit Nachdruck betont worden, daß die Unterbringung der Armen eben nicht genügend sei und er müsse gestehen das Comitee, welches damals beisammen gewesen sei und von Lokal zu Lokal gegangen

sei, habe auch gefunden, daß bei manchen die Unterkunft miserabel sei. Es handle sich eben, wie Jemand untergebracht sei. Er möchte daher nicht nur nicht sagen, daß kein Bedürfnis vorhanden sei, sondern er müsse es eindringendes Bedürfnis nennen, daher er die Sache nicht auf ein Jahr hinaus verschleppt sehen möchte. G. R. Peyrl erwiedert, daß ein Armenhausbau allein ohne Fond zur Erhaltung der Armen der Gemeinde wenig nutzen würden Jeder sehe in beiden Capitalen sowol für den Armenhausbau als für die Erhaltung der Armen viel zu kleine Summen, er glaube wenn heute das Haus dastehe, so werde auch das Bestreben sein in diesem Hause mehr Arme als jetzt mit den nöthigen Nahrungsmitteln zu versorgen, dazu sehe er aber durchaus nicht annähernd das nöthige Capital und aus dem Grunde glaube er, daß diese Sache nicht so besonders

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