Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

tun läßt es sich empfelen, diese Instruktion den gegenwärtigen Verhältnissen anzupassen, dieselbe in Druck legen und sämmtlichen hier Gewerbe treibenden Fleischhauern, Selchern und Wurstmachern, sowie den Fleischhauern gegen Bestätigung zustellen zu lassen. Hiedurch würden den Betheiligten ihre Pflichten nahe gelegt und ich zweifle nicht, daß sie denselben in Zukunft besser nach kommen würden, als dies gegenwärtig der Fall ist, wo ein großer Theil der erwähnten Geschäftsleute die Fleischbeschau-Instruktion gar nicht kennt. Gleichzeitig würde es sich empfelen, einen 3. Fleischbeschauer als solchen vielleicht Kurschmid August Eppinger aufzustellen, weil 2 zu wenig sind um den Anforderungen jederzeit genügen zu können. Steyr, 18. Juni 1879. Wansner.“

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