Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

weiteren Sinne ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen in Steyr nicht durchführbar. Eine solche würde nämlich unbedingt das Vorhandensein eines Schlachthauses und gut besoldeter unabhängiger Sanitätsorgane vorraussetzen und hätte entgegengesetzten Falles anstatt die Erreichung des Zweckes unnütze Ausagen zur Folge. Nachdem jedoch die Instruktion zur Durchführung der Fleischbeschau im Stadtbezirk Steyr vom 30. Juni 1854 datirt, sohin bereits 25. Jahre besteht, dieselbe den gegenwärtigen Verhältnissen in vielen Punkten nicht mehr entspricht überdies den größten Theil der Fleischhauer, Selcher und Wurstmacher entweder aus dem Gedächtnis gekommen oder ganz unbekannt ist, so dürfte nachdem wie erwähnt in dieser Sache gegenwärtig und vielleicht noch viele Jahre sich nichts besseres

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