Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

und unter den verschiedensten Titeln vorkommenden Giebigkeiten als: Brunnsteuer, Feuersteuer, accordirte Gab, Landsteuer zur Stadt, Sterbegefäll, Veränderungsgefäll, Burgfriedensdienst zum Bürgerspital, Gelddienst zum Stadtkammeramt, Freigeld vom Gottesacker, Gabe zur Brunnamtsverwaltung Ennsdorf usw. bei Anlegung des neuen Grundbuches über den Stadtbezirk Steyr als gegenstandslos behandelt und übergangen werden können, indem vorgenannte Giebigkeiten dermalen nicht mehr bestehen und der Stadtgemeinde Steyr durch nicht Aufname derselben neuen Grundbuche kein Rechtsnachtheil erwächst.” Referent verweist noch darauf, daß der Gemeinderat bereits im Jahre 1875 die Löschung der Giebigkeiten Feuersteuer, Brunngeld und Gelddienst zum Stadtkammeramt bewilligt habe. Es könnte daher auf die Löschung dieser vorliegenden, bereits gegenstandslos

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