Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

Haftung befreit werden, in entschie- dener Vortheil erwächst und erlaubt sich das Präsidium um die diesfälli- ge zustimmende Erklärung des löb- lichen Gemeinderathes zu ersuchen.” Hier bricht Referent die Verlesung ab und bemerkt, daß zuerst dieser Theil des Schreibens der Erledigung zu- geführt werden könnte. Die Sektion, welche durch die GR Dr. Hochhauser, Anton von Jäger und ihn vertreten gewe- sen sei, habe mit Rücksicht darauf, als diese Giebigkeiten nicht mehr aufrecht bestehen, veraltert seien und überhaupt eine derartige Rubrick im neuen Grundbuche nicht mehr vorkomme, in dieser Beziehung beschlossen, dem Kreis- gerichts-Präsidium folgende Erklärung auszustellen - „Erklä- rung. Mit Bezugname auf den Gemeinderatsbeschluß vom 27. Juni 1879 wird die Bewilligung ertheilt, daß die im hierstädtischen Grundbuche den sogenannten Gabenausweisen enthaltenen

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