Ratsprotokoll vom 27. Juni 1879

Haftung befreit werden, in entschiedener Vortheil erwächst und erlaubt sich das Präsidium um die diesfällige zustimmende Erklärung des löblichen Gemeinderathes zu ersuchen.” Hier bricht Referent die Verlesung ab und bemerkt, daß zuerst dieser Theil des Schreibens der Erledigung zugeführt werden könnte. Die Sektion, welche durch die GR Dr. Hochhauser, Anton von Jäger und ihn vertreten gewesen sei, habe mit Rücksicht darauf, als diese Giebigkeiten nicht mehr aufrecht bestehen, veraltert seien und überhaupt eine derartige Rubrick im neuen Grundbuche nicht mehr vorkomme, in dieser Beziehung beschlossen, dem Kreisgerichts-Präsidium folgende Erklärung auszustellen - „Erklärung. Mit Bezugname auf den Gemeinderatsbeschluß vom 27. Juni 1879 wird die Bewilligung ertheilt, daß die im hierstädtischen Grundbuche den sogenannten Gabenausweisen enthaltenen

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