Ratsprotokoll vom 18. April 1879

eine große Concurrenz, und dem thätigen Geschäftsmann, waren durch diese unbe- beschränkte Freiheit die Mittel entzogen, für sich und seine Familie die nöthigen Lebensbe- dürfniße zu erschwingen, sie konnten sich nicht behaupten und mußten mit Scha- den und Nachtheil den Kampf um ihre Exi- stenz aufgeben, und sind folge dessen in unverschuldete Armuth geraten. Die unbeschränkte Verleihung von Gewerben auch ohne Nachweis der Erlernung desselben kommt nur dem Staate finanziell zu Gute, den Gewerbetreibenden zum Nachtheil und es erwachsen der Gemeinde hiedurch große Lasten, weil eben die Verarmten derselben zur Unterstützung anheimfallen. Die Freizügigkeit hat auch seine Ausdehnung und nachtheiligen Folgen auf den zügel- losen Hausirhandel, gegen welchen al- lerseits so viel angekämpft wird, lei- der bisher resultatlos. Dieser Hausir- handel hat schon so manchen vorberei- teten Konkurse eine bedeutende Ab- satzquelle geboten. Es giebt so viele Fälle, daß die Waare so manchen Hau- sierer nur die Auslage bildet, um in allen Häusern sich zutritt zu ver- schaffen, einmal dort eingetreten packt er mit anderer Waare aus sei- nen Taschen aus, schädigt solide Ge- schäftsleute und treibt somit Schwindleien.

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