Ratsprotokoll vom 18. April 1879

eine große Concurrenz, und dem thätigen Geschäftsmann, waren durch diese unbebeschränkte Freiheit die Mittel entzogen, für sich und seine Familie die nöthigen Lebensbedürfniße zu erschwingen, sie konnten sich nicht behaupten und mußten mit Schaden und Nachtheil den Kampf um ihre Existenz aufgeben, und sind folge dessen in unverschuldete Armuth geraten. Die unbeschränkte Verleihung von Gewerben auch ohne Nachweis der Erlernung desselben kommt nur dem Staate finanziell zu Gute, den Gewerbetreibenden zum Nachtheil und es erwachsen der Gemeinde hiedurch große Lasten, weil eben die Verarmten derselben zur Unterstützung anheimfallen. Die Freizügigkeit hat auch seine Ausdehnung und nachtheiligen Folgen auf den zügellosen Hausirhandel, gegen welchen allerseits so viel angekämpft wird, leider bisher resultatlos. Dieser Hausirhandel hat schon so manchen vorbereiteten Konkurse eine bedeutende Absatzquelle geboten. Es giebt so viele Fälle, daß die Waare so manchen Hausierer nur die Auslage bildet, um in allen Häusern sich zutritt zu verschaffen, einmal dort eingetreten packt er mit anderer Waare aus seinen Taschen aus, schädigt solide Geschäftsleute und treibt somit Schwindleien.

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