Ratsprotokoll vom 5. April 1878

in einer Kanzlei zulassen würde. Er gebe wohl zu, daß sie im gewöhnlichen Leben häufig vorkommen, aber selbe hät- ten eben nirgends eine Gültigkeit. Im Übrigen aber sei er nicht abge- neigt, dem Antrage des G.R. Plober- ger zuzustimmen, es sei bei dem nächsten Landtage die Abänderung des Gemeinde-Statuts in der Richtung anzustreben, daß die Frauen ihr Wahlrecht persönlich ausüben können, nachdem er nicht einsehe, warum man ihnen dieses Recht vorenthalten solle. G.R. Mayr bemerkt, er finde es bedauernswert, daß heuer bei der Wahl durch solche Umtriebe diejenigen Herren, welche in den Gemeinderat gewählt worden seien, mit einer geringen Ma- jorität durch Verfälschung der Vollmachten gewählt worden seien. Es könne der Fall sein, aber er glaube es nicht, daß früher auch solche Fehler vorgekom- men seien, weil sonst die betreffenden Gemein- deräte, welche die Verifikation der Wahlen vor- zunehmen gehabt, dasselbe gethan haben würden, was heuer geschehen sei. Sollte es nun zu ei- ner Neuwahl kommen, so würde er beantra- gen, daß nicht bloß Einer aus dem II. Wahlkörper, sondern daß alle 3 aus demselben neu zu wäh- len seien, denn die stattgehabten Unrichtigkeiten erstrecken sich auf alle 3, welche aus diesem

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