Ratsprotokoll vom 5. April 1878

in einer Kanzlei zulassen würde. Er gebe wohl zu, daß sie im gewöhnlichen Leben häufig vorkommen, aber selbe hätten eben nirgends eine Gültigkeit. Im Übrigen aber sei er nicht abgeneigt, dem Antrage des G.R. Ploberger zuzustimmen, es sei bei dem nächsten Landtage die Abänderung des Gemeinde-Statuts in der Richtung anzustreben, daß die Frauen ihr Wahlrecht persönlich ausüben können, nachdem er nicht einsehe, warum man ihnen dieses Recht vorenthalten solle. G.R. Mayr bemerkt, er finde es bedauernswert, daß heuer bei der Wahl durch solche Umtriebe diejenigen Herren, welche in den Gemeinderat gewählt worden seien, mit einer geringen Majorität durch Verfälschung der Vollmachten gewählt worden seien. Es könne der Fall sein, aber er glaube es nicht, daß früher auch solche Fehler vorgekommen seien, weil sonst die betreffenden Gemeinderäte, welche die Verifikation der Wahlen vorzunehmen gehabt, dasselbe gethan haben würden, was heuer geschehen sei. Sollte es nun zu einer Neuwahl kommen, so würde er beantragen, daß nicht bloß Einer aus dem II. Wahlkörper, sondern daß alle 3 aus demselben neu zu wählen seien, denn die stattgehabten Unrichtigkeiten erstrecken sich auf alle 3, welche aus diesem

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