Ratsprotokoll vom 5. April 1878

sei der Wille der betreffenden Vollmacht- geberinnen erfüllt worden. Übrigens solle nach seiner Meinung jede Frau selbst zur Wahl gehen können, welches Recht ihr ja bei der Reichsrath-Wahl, die doch ein wichtigeres Recht sei, auch zu- stünde. Er möchte daher wünschen, daß die betreffenden Bestimmungen des Gemeinde-Statutes abgeändert wür- den; denn warum sollten die Frauen nicht das Recht haben, selbst ihre Wahl- zettel in das Hefen hineinzulegen. G.R. Pointner erwähnt, daß früher nicht so häufig mittelst Vollmachten gewählt worden sei. Es sei wohl richtig, daß die beanstandeten Unrichtigkeiten häufig vorkommen und in dieser Richtung leichtsinnig gehandelt werde, aber Giltigkeit hätten solche Vollmachten nirgends. G.R. Holub bemerkt, es sollte im Gemein- de-Statute ausdrücklich enthalten sein, daß die Vollmachten eigenhändig unterschrieben wer- den müßten, obwohl er diesfalls kei- nen Antrag stelle. G.R. Dr. Hochhauser frägt, wie weit man kommen würde, wenn man derarti- ge Unrichtigkeiten, wie die Beanstandeten,

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