Ratsprotokoll vom 7. Oktober 1877

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 7. Oktober 1877 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die außerordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 7. Oktober 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Vice-Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Samuel Mauß Gustav Gschaider Franz Hofman Anton Mayr Josef Huber Mathias Perz Leopold Huber Georg Pointner Anton Jäger v. Waldau Josef Reder Franz Jäger v. Waldau Johann Redl Anton Landsiedl Franz Schachinger Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär Leop. Ant. Iglseder. Beginn der Sitzung 10 Uhr Vormittag. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforder- lichen Anzahl von Gemeinderats-Mitgliedern und giebt hierauf als Veranlassung der Einberufung einer außer-

Protokoll aufgenommen über die außerordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 7. Oktober 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Vice-Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Samuel Mauß Gustav Gschaider Franz Hofman Anton Mayr Josef Huber Mathias Perz Leopold Huber Georg Pointner Anton Jäger v. Waldau Josef Reder Franz Jäger v. Waldau Johann Redl Anton Landsiedl Franz Schachinger Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär Leop. Ant. Iglseder. Beginn der Sitzung 10 Uhr Vormittag. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats-Mitgliedern und giebt hierauf als Veranlassung der Einberufung einer außer-

ordentlichen Sitzung den Umstand bekannt, daß gestern ein auf die Pachtung der städt. Gefälle Bezug habendes Schreiben des Herrn Ludwig Weiß eingelangt sei, über welches eine selbständige Verfügung zu treffen, er sich nicht kompetent erachte. Er verliest sohin dieses Schreiben, mit welchem Herr Ludwig Weiß unter Darstellung, daß sein Nachtragsoffert nicht als selbständiges Offert, sondern nur als Anhang seines rechtzeitig eingebrachten Offertes zu betrachten sei, und daher der vom Gemeinderate geltend gemachte Grund nicht zutreffe und daß weiters sein gemachter Mehranbot pr 1500 fl nicht als für drei Jahre zusammen, sondern für jedes Jahr der Pachtdauer gelte, daher für die Gemeinde ein Mehrerträgnis von 4500 fl hieraus resultiere, das neuerliche Ersuchen stellt, sein Offert anzunehmen. Sodann verliest der Vorsitzende den Punkt 4 der ausgeschriebenen Pachtbedingnisse, welcher lautet: „Die Entscheidung über die Annahme der eingelaufenen Offerte steht dem Gemeinderate der Stadt Steyr zu, welcher selbe spätestens 8 Tage nach Ablauf des Ausschreibungstermines vornimmt und diesfalls freies Verfügungsrecht hat.“ Der Vorsitzende ersucht sohin über diesen Gegenstand Beschluß zu fassen. Gemeinderat Reder bemerkt, daß der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 5. dieses Monates die Ratifikation vorgenommen und das Offert des Herrn Franz Lavrenčič acceptirt habe; dies sei sogar schon in der Zeitung veröffentlicht, der Gemeinderat könne daher, wenn er gleich ein Mehranbot von 4500 fl vor sich habe, nicht wieder seinen Beschluß umstoßen, ohne sich selbst zu

ordentlichen Sitzung den Umstand bekannt, daß ge- stern ein auf die Pachtung der städt. Gefälle Bezug habendes Schreiben des Herrn Ludwig Weiß einge- langt sei, über welches eine selbständige Verfügung zu treffen, er sich nicht kompetent erachte. Er verliest sohin dieses Schreiben, mit welchem Herr Lud- wig Weiß unter Darstellung, daß sein Nachtragsof- fert nicht als selbständiges Offert, sondern nur als An- hang seines rechtzeitig eingebrachten Offertes zu be- trachten sei, und daher der vom Gemeinderate geltend gemachte Grund nicht zutreffe und daß weiters sein gemachter Mehranbot pr 1500 fl nicht als für drei Jahre zusammen, sondern für jedes Jahr der Pachtdauer gelte, daher für die Gemeinde ein Mehrerträgnis von 4500 fl hieraus resultiere, das neuerliche Ersu- chen stellt, sein Offert anzunehmen. Sodann ver- liest der Vorsitzende den Punkt 4 der ausgeschriebenen Pachtbedingnisse, welcher lautet: „Die Entscheidung über die Annahme der eingelaufenen Offerte steht dem Ge- meinderate der Stadt Steyr zu, welcher selbe spätestens 8 Tage nach Ablauf des Ausschreibungstermines vornimmt und diesfalls freies Verfügungsrecht hat.“ Der Vorsitzende ersucht sohin über diesen Gegenstand Beschluß zu fassen. Gemeinderat Reder bemerkt, daß der Gemeinderat be- reits in seiner Sitzung vom 5. dieses Monates die Ratifi- kation vorgenommen und das Offert des Herrn Franz La- vrenčič acceptirt habe; dies sei sogar schon in der Zeitung veröffentlicht, der Gemeinderat könne daher, wenn er gleich ein Mehranbot von 4500 fl vor sich habe, nicht wieder seinen Beschluß umstoßen, ohne sich selbst zu

blamiren. Das Nachtragsoffert des Herrn Weiß sei ein- mal um 3 Tage zu spät eingelangt und könne nicht berücksichtiget werden; er spreche sich daher für Aufrecht- haltung des bereits gefaßten Beschlußes aus. Gemeinderat Mayr glaubt, daß es Sache des Herrn Weiß gewesen wäre, bei Einbringung seines ersten Offer- tes gleich seinen entgiltigen Willen kund zu thun; er habe am 29. September es ebenso gut wissen können, wie viel zu geben er gesonnen sei, als am 4. Oktober; es wäre ja auch möglich gewesen, daß vor Einlangung des Nachtragsoffertes bereits der Gemeinderat Beschluß gefaßt haben könnte und dann hätte selbst- verständlich dasselbe nicht mehr beachtet werden könne; es könne daher auch heute darauf kein Bedacht mehr genommen werden; allerdings sei es be- dauerlich, daß der Gemeinde hiedurch einen so bedeu- tenten Entgang erfahre, aber man müße in der Angelegenheit nach Gerechtigkeit vorgehen. Gemeinderat Pointner bemerkt, daß wenn vor Ab- lauf des Termins überhaupt kein Offert eingelangt gewesen wäre, dem Gemeinderate dann aller- dings frei gestanden wäre, zu entscheiden, ob er ein nachträglich überreichtes Offert noch berücksich- tigen wolle oder nicht; sobald aber ein Offert zeitge- recht vorliege, so könne der Gemeinderat ein später eingelangtes nicht mehr berücksichtigen und dassel- be nur zurück weisen. Sowie bei einer Lizita- tion der Ersteher allein das Recht auf das lizitirte Object habe und ein nachträglicher Anbot keine Be- rücksichtigung finde, so müsse auch bei der Offertaus- schreibung der Ausschreib-Termin als das entschei- dende

blamiren. Das Nachtragsoffert des Herrn Weiß sei einmal um 3 Tage zu spät eingelangt und könne nicht berücksichtiget werden; er spreche sich daher für Aufrechthaltung des bereits gefaßten Beschlußes aus. Gemeinderat Mayr glaubt, daß es Sache des Herrn Weiß gewesen wäre, bei Einbringung seines ersten Offertes gleich seinen entgiltigen Willen kund zu thun; er habe am 29. September es ebenso gut wissen können, wie viel zu geben er gesonnen sei, als am 4. Oktober; es wäre ja auch möglich gewesen, daß vor Einlangung des Nachtragsoffertes bereits der Gemeinderat Beschluß gefaßt haben könnte und dann hätte selbstverständlich dasselbe nicht mehr beachtet werden könne; es könne daher auch heute darauf kein Bedacht mehr genommen werden; allerdings sei es bedauerlich, daß der Gemeinde hiedurch einen so bedeutenten Entgang erfahre, aber man müße in der Angelegenheit nach Gerechtigkeit vorgehen. Gemeinderat Pointner bemerkt, daß wenn vor Ablauf des Termins überhaupt kein Offert eingelangt gewesen wäre, dem Gemeinderate dann allerdings frei gestanden wäre, zu entscheiden, ob er ein nachträglich überreichtes Offert noch berücksichtigen wolle oder nicht; sobald aber ein Offert zeitgerecht vorliege, so könne der Gemeinderat ein später eingelangtes nicht mehr berücksichtigen und dasselbe nur zurück weisen. Sowie bei einer Lizitation der Ersteher allein das Recht auf das lizitirte Object habe und ein nachträglicher Anbot keine Berücksichtigung finde, so müsse auch bei der Offertausschreibung der Ausschreib-Termin als das entscheidende

anerkannt werden, nach dessen Ablauf ein späteres Anbot nicht mehr beachtet werden könne. Es sei freilich bedauernswerth, daß die Gemeinde einen so großen Betrag verlieren müße; aber das Sprichwort „ein Mann, ein Wort“ müße auch für die Korporation gerade so gut gelten, wie für den einzelnen. Zu dem sei auch zu bedenken, daß Lavrenčič sogar gegen die Gemeinde klagbar auftreten könnte, wenn die Pachtung jetzt wieder einem Andern übertragen werden würde und die Gemeinde werde sich voraussichtlich durch einen solchen Beschluß noch in einen Prozess verwickeln. Aus diesem Grunde müsse er für Aufrechthaltung des Gemeinderatsbeschlußes vom 5. d.Mts. stimmen und stelle er hiermit den Antrag hierauf. Bei der Abstimmung wird der Antrag des GemeindeRates Pointner mit allen gegen eine Stimme zum Beschluße erheben. – Z. 10330. Hierauf theilt der Vorsitzende ein an ihn gerichtetes Schreiben des Gemeinderates Tomiz mit, mit welchem derselbe seinen Austritt aus dem Gemeinderate erklärt und ihn ersucht, das beiliegende Schreiben zur Kenntnis des Gemeinderates zubringen, welches lautet: „Löblicher Gemeinderath. Nachdem ich in meinen Geschäfte sehr in Anspruch genommen bin, und ich daher meiner Pflicht als Gemeinderat nicht so nachkommen kann, so stelle ich heute an den löblichen Gemeinderat das freundliche Ersuchen, mich von dieser Ehrenstelle zu entheben, und erlaube mir gleichzeitig sowohl dem löblichen Gemeinderate, als meinen Herren Wählern für das mir geschenkte

anerkannt werden, nach dessen Ablauf ein späteres Anbot nicht mehr beachtet werden könne. Es sei frei- lich bedauernswerth, daß die Gemeinde einen so großen Betrag verlieren müße; aber das Sprich- wort „ein Mann, ein Wort“ müße auch für die Kor- poration gerade so gut gelten, wie für den einzel- nen. Zu dem sei auch zu bedenken, daß Lavrenčič sogar gegen die Gemeinde klagbar auftreten könnte, wenn die Pachtung jetzt wieder einem Andern übertragen werden würde und die Ge- meinde werde sich voraussichtlich durch einen solchen Beschluß noch in einen Prozess verwickeln. Aus diesem Grunde müsse er für Aufrechthaltung des Gemeinderatsbeschlußes vom 5. d.Mts. stimmen und stelle er hiermit den Antrag hierauf. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Gemeinde- Rates Pointner mit allen gegen eine Stimme zum Beschluße erheben. – Z. 10330. Hierauf theilt der Vorsitzende ein an ihn gerichtetes Schrei- ben des Gemeinderates Tomiz mit, mit welchem dersel- be seinen Austritt aus dem Gemeinderate erklärt und ihn ersucht, das beiliegende Schreiben zur Kennt- nis des Gemeinderates zubringen, welches lautet: „Löblicher Gemeinderath. Nachdem ich in meinen Geschäf- te sehr in Anspruch genommen bin, und ich daher meiner Pflicht als Gemeinderat nicht so nachkommen kann, so stelle ich heute an den löblichen Gemeinderat das freundliche Ersuchen, mich von dieser Ehren- stelle zu entheben, und erlaube mir gleichzei- tig sowohl dem löblichen Gemeinderate, als meinen Herren Wählern für das mir geschenk- te

Vertrauen meinen herzlichsten Dank mit der Versicherung auszusprechen, daß ich stets bereit bin, jederzeit für meine Mitbürger, soweit es mir Zeit, Umstände und Kräfte erlauben, al- les Nützliche und Gute zu unterstützen und schaffen zu helfen. Mein Ersuchen um Enthe- bung wiederholend, zeichne Hochachtungsvoll ergebener Franz Tomitz. Steyr, 6. Oktober 1877.“ Nach längerer Debatte wird der Antrag des Gemeinderates Pointner, es möge heute über diesen Gegenstand zur Tagesordnung über- gegangen und derselbe zur Beratung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gestellt wer- den, angenommen. – Z. 10315. Schluß der Sitzung um 3/4 11 Uhr V.M. Der Vorsitzende Crammer Johann Redl Gemeinderat M. A. Perz Gemeinderath L. A. Iglseder Schriftführer

Vertrauen meinen herzlichsten Dank mit der Versicherung auszusprechen, daß ich stets bereit bin, jederzeit für meine Mitbürger, soweit es mir Zeit, Umstände und Kräfte erlauben, alles Nützliche und Gute zu unterstützen und schaffen zu helfen. Mein Ersuchen um Enthebung wiederholend, zeichne Hochachtungsvoll ergebener Franz Tomitz. Steyr, 6. Oktober 1877.“ Nach längerer Debatte wird der Antrag des Gemeinderates Pointner, es möge heute über diesen Gegenstand zur Tagesordnung übergegangen und derselbe zur Beratung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gestellt werden, angenommen. – Z. 10315. Schluß der Sitzung um 3/4 11 Uhr V.M. Der Vorsitzende Crammer Johann Redl Gemeinderat M. A. Perz Gemeinderath L. A. Iglseder Schriftführer

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