Ratsprotokoll vom 7. Oktober 1877

blamiren. Das Nachtragsoffert des Herrn Weiß sei einmal um 3 Tage zu spät eingelangt und könne nicht berücksichtiget werden; er spreche sich daher für Aufrechthaltung des bereits gefaßten Beschlußes aus. Gemeinderat Mayr glaubt, daß es Sache des Herrn Weiß gewesen wäre, bei Einbringung seines ersten Offertes gleich seinen entgiltigen Willen kund zu thun; er habe am 29. September es ebenso gut wissen können, wie viel zu geben er gesonnen sei, als am 4. Oktober; es wäre ja auch möglich gewesen, daß vor Einlangung des Nachtragsoffertes bereits der Gemeinderat Beschluß gefaßt haben könnte und dann hätte selbstverständlich dasselbe nicht mehr beachtet werden könne; es könne daher auch heute darauf kein Bedacht mehr genommen werden; allerdings sei es bedauerlich, daß der Gemeinde hiedurch einen so bedeutenten Entgang erfahre, aber man müße in der Angelegenheit nach Gerechtigkeit vorgehen. Gemeinderat Pointner bemerkt, daß wenn vor Ablauf des Termins überhaupt kein Offert eingelangt gewesen wäre, dem Gemeinderate dann allerdings frei gestanden wäre, zu entscheiden, ob er ein nachträglich überreichtes Offert noch berücksichtigen wolle oder nicht; sobald aber ein Offert zeitgerecht vorliege, so könne der Gemeinderat ein später eingelangtes nicht mehr berücksichtigen und dasselbe nur zurück weisen. Sowie bei einer Lizitation der Ersteher allein das Recht auf das lizitirte Object habe und ein nachträglicher Anbot keine Berücksichtigung finde, so müsse auch bei der Offertausschreibung der Ausschreib-Termin als das entscheidende

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2