Ratsprotokoll vom 3. August 1877

so müßte man offen und frei bekennen, daß dann eine offen- bare Geschäftsstörung zu erblicken wäre, dessen Handhabung nur in Steyr fühlbar würde, den Gastgebern eine erschwerte Geschäfts- führung auferlegt, was gewiß nicht die Aufgabe eines Gemeinde- rates sein kann. Gestützt auf Ihre Einsicht u. Selbstanschauung, er- lauben sich die Gefertigten nachste- hende Bitte zu unterbreiten. Der löbliche Gemeinderat wolle diese ge- rechte Vorstellung einer geneigten Prüfung unterziehen, der ge- stellten Bitte eine Würdigung schenken, die erwähnte Straf- ausdehnung auf die Wirt gemäß Punkt 7 Abs. 5 des Protokolles der erwähnten Gemeindeals Sitzung bei der heute statthabenden Sitzung wie- der auflassen und davon Umgang nehmen. Steyr, am 24. Juli 1871 Josef Peyrl Vorstand, Johann Med- dinger, Michael Kagerer, Michel Gupf. Hiezu bemerkt Referent, daß der Gemeinderat bei seinen am 6. Juli 1877

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