Ratsprotokoll vom 3. August 1877

G.R. Hochhauser, erklärt diesen Vorgang als formell nicht richtig; Herr Huber solle, wenn er einen Schaden habe ein Gesuch an den Gemeinderat einbringen welches dann der Sektion zuzuweisen und von derselben zu prüfen sei. Werde das Begehren um eine Aufzahlung dann als ein berechtigtes gefunden, so werde der Gemeindrat gewiß keinen Anstand nehmen, diese zu gewähren, allein die Form müsse gewart werden: Er müsse daher den Vorgang als zur geschäftsmässigen Behandlung nicht geeignet erklären, und beantragt Übergang zur TagesOrdnung, welcher Antrag angenommen wird. Schluß der Sitzung 3/4 5 Uhr Abends. Crammer Johann Redl Bürgermeister M.A. Perz L.A. Iglseder Schriftführer

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