Ratsprotokoll vom 3. August 1877

G.R. Hochhauser, erklärt diesen Vorgang als formell nicht rich- tig; Herr Huber solle, wenn er einen Schaden habe ein Gesuch an den Gemeinderat einbringen welches dann der Sektion zu- zuweisen und von derselben zu prüfen sei. Werde das Begeh- ren um eine Aufzahlung dann als ein berechtigtes gefunden, so werde der Gemeindrat gewiß keinen Anstand nehmen, diese zu gewähren, allein die Form müsse gewart werden: Er müsse daher den Vorgang als zur geschäftsmässigen Behandlung nicht geeignet erklären, und beantragt Übergang zur Tages- Ordnung, welcher Antrag an- genommen wird. Schluß der Sitzung 3/4 5 Uhr Abends. Crammer Johann Redl Bürgermeister M.A. Perz L.A. Iglseder Schriftführer

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