Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

langung von Pfründen, und hebe ich insbesonders hervor, daß die hie- bei bisher übliche Vormerkung in keinem Falle mehr Platz greifen soll, nachdem hiedurch nur sel- ten der Berücksichtigenswerteste beachtet werden kann, indem von der einen Erledigung zu der andern sich die Verhältnisse immer ändern, und es bei dem einzuführenden Usus, die Verleihung nur auf Grund von separaten Ansuchen und der hie- rüber anzulegenden Competenten– Tabelle vorzunehmen, immer jedermann freisteht, hierum einzuschrei- ten. § 22 spricht von der Aufname in ein Armenhaus. § 23. bestimmt die Fälle eines Rück- ersatzes an den Armenfond für ge- leistete Unterstützungen, die §§ 24 u. 25 behandeln die Evidenzhaltung der Armen. § 26 wegen Hintanhaltung des Bettelns werden schon in den frühern Para- graphen Anordnungen getroffen und die Sorge hiefür zu einer der Hauptaufgabe der Armenväter,

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