Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

bewährte und als musterhaft gelten kann, anschließt; selbstverständlich mit der Berücksichtigung der maßgebenden hiesigen Verhältnisse. Überdieß habe ich im Auftrage des Herrn Bürgermeisters mir persönlich in Linz durch den Referenten im Armenwesen in den gesammten Geschäftsgang hinsichtlich der Armenpflege Einsicht verschafft, und die hiebei erlangten Aufschlüsse entsprechend verwertet. Indem ich daher bitte, dieses Elaborat der löblichen Armen–Section des Gemeinderates zur Begutachtung und sohin dem löblichen Gemeinderate zur Beschlußfassung vorzulegen, erlaube ich mir nur noch nachfolgende Bemerkungen im Allgemeinen und zu speziellen Bestimmungen des Statutes anzuführen. Die Notwendigkeit einer Reform des Armenwesens überhaupt, welches in seinem gegenwärtigen Bestande den Zeitverhältnissen in keiner Weise mehr entspricht, bedarf wol keiner weiteren Erörterung, da jeder welcher mit den einschlägigen Umständen bekannt ist, die Mangelhaftigkeit desselben in jeder Richtung einsieht. Ich

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