Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

III Armencommission. §: 12. Alle Gegenstände des Armenwesens wer- den in der Sitzung der Armencommission behandelt. Derselben steht insbesonders zu: 1. Die Gewährung momentaner oder außerordentlicher Unterstützungen; 2. Die Verleihung einer fortlaufenden Unterstützung (Armengeld) 3. Die Verleihung von Pfründen, Stiftun- gen und Stipendien, resp. die Erstattung des Besetzungs–Vorschlages hierüber an den Gemeinderat. 4. Die Vertheilung von außerordentlichen Spenden und Einnahmen; 5. Die Gewährung der Aufname ein Armenhaus; 6. Die Erstattung des Vorschlages wegen Ernennung von Armenräten und Armenvätern an den Gemeinderat. 7. Die am Beginne jeden Jahres vorzuneh- mende Wahl des Vorsitzenden Stellver- treters, des Schriftführers und des Cas- siers der Armen–Commission und der Armenhaus–Väter (§11)

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