Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

Armenviertel, an deren Spitze je ein Armenvater steht. Der Armenrat kann zugleich Armenvater in einem Vier- tel seines Bezirkes sein. Das ganze Stadtgebiet wird in 22 Viertel eingetheilt, und über diese Eintheilung ein eigenes Verzeichnis angelegt. §: 7. Die Armenräte und Armenväter wer- ten über Vorschlag der Armen–Commission vom Gemeinderate ernannt, welchem in gleicher Weise auch deren Enthebung zu steht. Nur vollkommen unbescholtene Gemeindegenossen, denen das aktive Wahlrecht zur Gemeinde–Vertretung zukommt, können hiezu gewählt werden deren Amtsführung ist unent- geltlich und in der Zeitdauer nicht be- schränkt. §: 8. Die hauptsächlichsten Pflichten des Armen- vaters sind nachfolgende: 1. Er muß die Armen seines Viertels und deren persönliche Verhältnisse genau ken- nen zu lernen trachten,

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