Ratsprotokoll vom 7. Jänner 1876

Armenviertel, an deren Spitze je ein Armenvater steht. Der Armenrat kann zugleich Armenvater in einem Viertel seines Bezirkes sein. Das ganze Stadtgebiet wird in 22 Viertel eingetheilt, und über diese Eintheilung ein eigenes Verzeichnis angelegt. §: 7. Die Armenräte und Armenväter werten über Vorschlag der Armen–Commission vom Gemeinderate ernannt, welchem in gleicher Weise auch deren Enthebung zu steht. Nur vollkommen unbescholtene Gemeindegenossen, denen das aktive Wahlrecht zur Gemeinde–Vertretung zukommt, können hiezu gewählt werden deren Amtsführung ist unentgeltlich und in der Zeitdauer nicht beschränkt. §: 8. Die hauptsächlichsten Pflichten des Armenvaters sind nachfolgende: 1. Er muß die Armen seines Viertels und deren persönliche Verhältnisse genau kennen zu lernen trachten,

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