Ratsprotokoll vom 29. Oktober 1875

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 29. Oktober 1875 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Ge- meinderats der Stadt Steyr, am 29. Oktober 1875 Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer Vicebürgermeister: Leopold Putz. Die Gemeinderäte: Franz Bichler Karl Edelbauer Josef Ernst Josef Haller Franz Hoffmann Josef Huber Leopold Huber Karl v. Koller Josef Peyrl Franz Ploberger Georg Pointner Franz Schachinger Dor Alois Stigler Franz Tomitz Wenzl Wenhart Der Schriftführer Gemeinde–Sekretär: Iglseder Beginn der Sitzung: 3 1/4 Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und kon- statirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähig- keit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats– Mitgliedern, worauf das Protokoll der letzten

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderats der Stadt Steyr, am 29. Oktober 1875 Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer Vicebürgermeister: Leopold Putz. Die Gemeinderäte: Franz Bichler Karl Edelbauer Josef Ernst Josef Haller Franz Hoffmann Josef Huber Leopold Huber Karl v. Koller Josef Peyrl Franz Ploberger Georg Pointner Franz Schachinger Dor Alois Stigler Franz Tomitz Wenzl Wenhart Der Schriftführer Gemeinde–Sekretär: Iglseder Beginn der Sitzung: 3 1/4 Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats– Mitgliedern, worauf das Protokoll der letzten

Sitzung verlesen und genemigt wird. Hierauf referiert namens der I Section G.R. v. Koller 1. über nachstehenden Amtsbericht: Nach der gegenwärtigen Gepflogenheit werden die Gemeinderatssitzungs-Protokolle erst dann im Alpenboten verlautbart, wenn sie in der nächstfolgenden Sitzung vom Gemeinderate selbst verifizirt und genemigt worden sind. Hiedurch und da überdies das Einschalten des Sitzungsprotokolls oft auf mehrere Nummern des Alpenboten vertheilt wird, kommt es, daß die in den Gemeinderatssitzungen statthabenden Verhandlungen erst nach einem unverhältnismäßig langen Zeitraum authentisch in die Öffentlichkeit gelangen, worunter einerseits das Interesse der Bevölkerung hieran leidet, anderseits sehr häufig Veranlassung zur Entstehung von unrichtigen und mit dem wahren Sachverhalt nicht im Einklang stehenden Meinungen und Gerüchten geboten wird. Diese bisher geübte Gepflogenheit entspricht auch nicht der Anordnung des § 19 der Geschäftsordnung des Gemeinderat, wonach das Ratsprotokoll,

Sitzung verlesen und genemigt wird. Hierauf referiert namens der I Section G.R. v. Koller 1. über nachstehenden Amtsbericht: Nach der gegenwärtigen Gepflogenheit wer- den die Gemeinderatssitzungs-Protokolle erst dann im Alpenboten verlautbart, wenn sie in der nächstfolgenden Sitzung vom Ge- meinderate selbst verifizirt und genemigt worden sind. Hiedurch und da überdies das Einschalten des Sitzungsprotokolls oft auf meh- rere Nummern des Alpenboten vertheilt wird, kommt es, daß die in den Gemeinde- ratssitzungen statthabenden Verhandlun- gen erst nach einem unverhältnis- mäßig langen Zeitraum authentisch in die Öffentlichkeit gelangen, worunter einerseits das Interesse der Bevölkerung hieran leidet, anderseits sehr häufig Veranlassung zur Entstehung von unrich- tigen und mit dem wahren Sachver- halt nicht im Einklang stehenden Mei- nungen und Gerüchten geboten wird. Diese bisher geübte Gepflogenheit ent- spricht auch nicht der Anordnung des § 19 der Geschäftsordnung des Ge- meinderat, wonach das Ratsprotokoll,

welches gemäß dieser Bestimmung jedesmal in der Sitzung selbst zu verfassen und zu un- terfertigen wäre, im nächstfolgenden Blatte des Alpenboten zu veröffentlichen ist. Nach dieser Anordnung wäre also, da die Gemeinderatssitzungen in der Regel an einem Freitag abgehalten werden, das Sitzungs-Protokoll bereits in der am darauffolgenden Sonntag erscheinenden Nummer des Alpen- boten zu verlautbaren, während gegen- wärtig die Veröffentlichung 3–4 Wochen später erfolgt. Allerdings läßt sich auch die zitierte An- ordnung der Geschäftsordnung in seinem Wortlaut nicht praktisch durch- führen, da die Abfassung des Protokolls in der Sitzung selbst, soll es überhaupt etwas mehr als ein leeres Gerippe sein, einfach nicht möglich ist. Hingegen könnte der Zweck einer rasche- ren Veröffentlichung der Protokolle dadurch erreicht werden, daß dieselben wie bisher und wie dies auch ander- wärts der Fall ist unter der Verant- wortung des jeweiligen Schriftführers abgefaßt und hienach von 2 von Zeit zu Zeit hiefür zu bestimmenden Gemein- deräten verifizirt werden, wonach

welches gemäß dieser Bestimmung jedesmal in der Sitzung selbst zu verfassen und zu unterfertigen wäre, im nächstfolgenden Blatte des Alpenboten zu veröffentlichen ist. Nach dieser Anordnung wäre also, da die Gemeinderatssitzungen in der Regel an einem Freitag abgehalten werden, das Sitzungs-Protokoll bereits in der am darauffolgenden Sonntag erscheinenden Nummer des Alpenboten zu verlautbaren, während gegenwärtig die Veröffentlichung 3–4 Wochen später erfolgt. Allerdings läßt sich auch die zitierte Anordnung der Geschäftsordnung in seinem Wortlaut nicht praktisch durchführen, da die Abfassung des Protokolls in der Sitzung selbst, soll es überhaupt etwas mehr als ein leeres Gerippe sein, einfach nicht möglich ist. Hingegen könnte der Zweck einer rascheren Veröffentlichung der Protokolle dadurch erreicht werden, daß dieselben wie bisher und wie dies auch anderwärts der Fall ist unter der Verantwortung des jeweiligen Schriftführers abgefaßt und hienach von 2 von Zeit zu Zeit hiefür zu bestimmenden Gemeinderäten verifizirt werden, wonach

die Möglichkeit gegeben wäre, dieselben wenigstens in der dem Sitzungstag folgenden Donnerstagnummer des Alpenboten zu veröffentlichen. Hiebei bliebe es wie jetzt dem versammelten Gemeinderate resp. einzelnen Mitgliedern desselben, welche mit einem Passus des Protokolls nicht einverstanden sind, jederzeit unbenommen in der nächsten Sitzung die Abänderung der beanständeten Stelle und die Anführung dessen im neuen Protokolle zu verlangen. Im Falle der Einführung dieses Modus dürfte es dann auch von der Verlesung des ohnehin bereits veröffentlichten Protokolls bei Beginn der Sitzung sein Abkommen finden.– Referent empfiehlt nach Verlesung dieses Berichtes namens der Section diesen Vorschlag zur Anname und wird dieser Antrag zum Beschluß erhoben. Z 332 praes.– 2. über das Gesuch des Alexander Busek, Rechnungsfeldwebel in der Reserve, um Aufname in den Gemeinde–Verband und stellt namens der Sektion den Antrag auf Abweisung dieses Gesuches, nachdem sich Bittsteller weder über seine

die Möglichkeit gegeben wäre, dieselben wenigstens in der dem Sitzungstag fol- genden Donnerstagnummer des Al- penboten zu veröffentlichen. Hiebei bliebe es wie jetzt dem versammelten Gemeinderate resp. einzelnen Mitglie- dern desselben, welche mit einem Passus des Protokolls nicht einver- standen sind, jederzeit unbenommen in der nächsten Sitzung die Abände- rung der beanständeten Stelle und die Anführung dessen im neuen Proto- kolle zu verlangen. Im Falle der Einführung dieses Mo- dus dürfte es dann auch von der Ver- lesung des ohnehin bereits veröffentlich- ten Protokolls bei Beginn der Sitzung sein Abkommen finden.– Referent empfiehlt nach Verlesung die- ses Berichtes namens der Section die- sen Vorschlag zur Anname und wird dieser Antrag zum Beschluß erhoben. Z 332 praes.– 2. über das Gesuch des Alexander Busek, Rechnungsfeldwebel in der Reserve, um Aufname in den Gemeinde–Verband und stellt namens der Sektion den Antrag auf Abweisung dieses Gesuches, nachdem sich Bittsteller weder über seine

Beschäftigung, noch über seine Subsistenz ausgewiesen habe. – Beschluß nach Antrag. – Z 10316 II. Section 3. G.R. Leopold Huber verliest den Bericht des städtischen Cassaamtes über die Cassage- bahrung im Monat September 1875, wonach sich die Einnamen in diesem Monat auf 4120 fl 88½ xr und die Ausgaben auf 20426 fl 98 ½ xr belau- fen haben, daher sich mit Hinzurechnung des vom Monat August verbliebenen baaren Cassarestes pr 17910 fl 38 xr für den Monat Oktober ein solcher pr 1604 fl 28xr ergebe. Zur Wissenschaft ge- nommen. - Z 9976 4. derselbe verliest das Rapulare über das im Herbstjahrmarkt eingehobene städt. Marktgefälle und Wachgeld für die städt. Sicherheitswache. Hienach be- ziffert sich ersteres auf 455 fl 57 xr, letz- teres auf 40 fl 48 xr und stellt sich der Ertrag des Marktgefälles um 7 fl 21 xr höher als das des Frühlings– Jahrmarktes. – Zur Kenntnis – Z 10052. 5. Derselbe referirt über das Gesuch der Eva Maria Bachinger, städt. Gefangenauf-

Beschäftigung, noch über seine Subsistenz ausgewiesen habe. – Beschluß nach Antrag. – Z 10316 II. Section 3. G.R. Leopold Huber verliest den Bericht des städtischen Cassaamtes über die Cassagebahrung im Monat September 1875, wonach sich die Einnamen in diesem Monat auf 4120 fl 88½ xr und die Ausgaben auf 20426 fl 98 ½ xr belaufen haben, daher sich mit Hinzurechnung des vom Monat August verbliebenen baaren Cassarestes pr 17910 fl 38 xr für den Monat Oktober ein solcher pr 1604 fl 28xr ergebe. Zur Wissenschaft genommen. - Z 9976 4. derselbe verliest das Rapulare über das im Herbstjahrmarkt eingehobene städt. Marktgefälle und Wachgeld für die städt. Sicherheitswache. Hienach beziffert sich ersteres auf 455 fl 57 xr, letzteres auf 40 fl 48 xr und stellt sich der Ertrag des Marktgefälles um 7 fl 21 xr höher als das des Frühlings– Jahrmarktes. – Zur Kenntnis – Z 10052. 5. Derselbe referirt über das Gesuch der Eva Maria Bachinger, städt. Gefangenauf-

sehers wittwe, um Anweisung eines Naturalquartiers, eventuell um Erhöhung ihres bisherigen Zinsbeitrages und stellt namens der Section unter Hinweis darauf, daß der Gemeinderat mit Sitzungsbeschluß vom 23. Febr. 1872 derselben die Zuweisung eines Naturalquartiers in Aussicht gestellt habe, den Antrag, ihren Zinsbeitrag bei dem Umstande, als ein Naturalquartier gegenwärtig der Gemeinde nicht zur Verfügung stehe, von 3 auf 4 fl. pr. Monat zu erhöhen.– Beschluß nach Antrag. – Z 336 praes. 6. Derselbe referirt über das Gesuch des Hrn. Josef Gerl, Hausbesitzer in Ennsdorf No 322 um Abschreibung der auf ihn entfallenden Kosten pr 265 fl. 82 1/2 xr für die Herstellung seiner Gartenstützmauer. Laut Aktenauszug wurde nemlich derselbe mit Dekret der Gemeindevorstehung vom 14. Mai 1875 Z 5017 aufgefordert, die bei seinem Garten befindliche, theilweise eingestürzte Stützmauer wieder herzustellen. Hierüber brachte derselbe ein Gesuch an den Gemeinderat ein, mit welchem er bat, es möge diese Herstellung auf Kosten der Gemeinde erfolgen ( Z 5663) in

sehers wittwe, um Anweisung eines Na- turalquartiers, eventuell um Erhöhung ihres bisherigen Zinsbeitrages und stellt namens der Section unter Hinweis darauf, daß der Gemeinderat mit Sit- zungsbeschluß vom 23. Febr. 1872 dersel- ben die Zuweisung eines Naturalquar- tiers in Aussicht gestellt habe, den An- trag, ihren Zinsbeitrag bei dem Umstande, als ein Naturalquartier gegenwärtig der Ge- meinde nicht zur Verfügung stehe, von 3 auf 4 fl. pr. Monat zu erhöhen.– Be- schluß nach Antrag. – Z 336 praes. 6. Derselbe referirt über das Gesuch des Hrn. Josef Gerl, Hausbesitzer in Enns- dorf No 322 um Abschreibung der auf ihn entfallenden Kosten pr 265 fl. 82 1/2 xr für die Herstellung seiner Gartenstütz- mauer. Laut Aktenauszug wurde nemlich derselbe mit Dekret der Ge- meindevorstehung vom 14. Mai 1875 Z 5017 aufgefordert, die bei seinem Garten befindliche, theilweise einge- stürzte Stützmauer wieder herzustel- len. Hierüber brachte derselbe ein Gesuch an den Gemeinderat ein, mit welchem er bat, es möge diese Herstellung auf Kosten der Gemeinde erfolgen ( Z 5663) in

dessen Erledigung der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. Juni d.J. den Beschluß faßte, es sei zur Beantwortung der Frage, wer zu dieser Reparatur verpflichtet sei, ehe- stens eine Lokalaugenscheins–Commis- sion unter Zuziehung der Bausection und je eines Mitgliedes der Finanz u. Rechtssektion abzuhalten. Zugleich wur- de die Commission zur endgültigen Ent- scheidung dieser Frage ermächtigt. Bei der am 20. Juni d.J. abgehaltenen Au- genscheinskommission wurde nun über Antrag der 2 u. 3. Sektion beschlossen, die Hälfte der diesfalls erwachsenden Ko¬ sten auf die Gemeinde zu überneh- men, während Josef Gerl sich proto- kollarisch auf Übername der andern Hälfte verpflichtete und hiebei aus- drücklich zugab, daß er eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde zur Her- stellung dieser Stützmauer über- haupt nicht behaupten könne. Zufolge dieser von ihm abgegebenen Erklärung wurde derselbe nun nach erfolgter Instandsetzung der Mauer mit h.a. Dekret vom 6. Oktober d.J. Z 8884 aufgefordert, die Hälfte der Herstellungskosten, welche sich im ganzen auf 531 fl. 65 xr bezifferten,

dessen Erledigung der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. Juni d.J. den Beschluß faßte, es sei zur Beantwortung der Frage, wer zu dieser Reparatur verpflichtet sei, ehestens eine Lokalaugenscheins–Commission unter Zuziehung der Bausection und je eines Mitgliedes der Finanz u. Rechtssektion abzuhalten. Zugleich wurde die Commission zur endgültigen Entscheidung dieser Frage ermächtigt. Bei der am 20. Juni d.J. abgehaltenen Augenscheinskommission wurde nun über Antrag der 2 u. 3. Sektion beschlossen, die Hälfte der diesfalls erwachsenden Ko¬ sten auf die Gemeinde zu übernehmen, während Josef Gerl sich protokollarisch auf Übername der andern Hälfte verpflichtete und hiebei ausdrücklich zugab, daß er eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde zur Herstellung dieser Stützmauer überhaupt nicht behaupten könne. Zufolge dieser von ihm abgegebenen Erklärung wurde derselbe nun nach erfolgter Instandsetzung der Mauer mit h.a. Dekret vom 6. Oktober d.J. Z 8884 aufgefordert, die Hälfte der Herstellungskosten, welche sich im ganzen auf 531 fl. 65 xr bezifferten,

im Betrag pr 265 fl 82 ½ xr hieher zu begleichen, um deren Uibername auf Rechnung der Gemeinde Gesuchsteller mit vorliegender Eingabe bittet. Referent stellt sohin nach Verlesung des Gesuches namens die Sektion den Antrag, den Gemeinderatsbeschluß vom 18. Juni d.J. aufrecht zu halten, empfiehlt, jedoch in Anbetracht der mißlichen Verhältnisse des Bittstellers dieses Gesuch zur größtmöglichsten Berücksichtigung seitens des Gemeinderates. G.R. Peyrl, stellt den Antrag, dem Gesuchsteller den Betrag von 200 fl. nachzusehen, und für die Einzahlung des Restbetrages pr 65 fl 52 ½ xr Raten zu gewähren. G.R. von Koller erklärt sich gegen die Aufhebung des frühern Gemeinderatsbeschlußes und der hierüber von der abgeredeten Commission ergangenen Verfügung um so mehr, als Gesuchsteller sich ausdrüklich zur Zahlung der halben Kosten verpflichtet habe u. weist auf die Consequenzen hin, welche eine derartige nachträgliche Abänderung gefaßten Beschluße nach sich ziehen

im Betrag pr 265 fl 82 ½ xr hieher zu begleichen, um deren Uibername auf Rechnung der Gemeinde Gesuch- steller mit vorliegender Eingabe bittet. Referent stellt sohin nach Verlesung des Gesuches namens die Sektion den Antrag, den Gemeinderatsbeschluß vom 18. Juni d.J. aufrecht zu halten, empfiehlt, jedoch in Anbetracht der mißlichen Verhältnisse des Bittstellers dieses Gesuch zur größtmöglichsten Be- rücksichtigung seitens des Gemeinde- rates. G.R. Peyrl, stellt den Antrag, dem Gesuchsteller den Betrag von 200 fl. nach- zusehen, und für die Einzahlung des Restbetrages pr 65 fl 52 ½ xr Raten zu gewähren. G.R. von Koller erklärt sich gegen die Aufhebung des frühern Gemeinderats- beschlußes und der hierüber von der abgeredeten Commission ergange- nen Verfügung um so mehr, als Ge- suchsteller sich ausdrüklich zur Zahlung der halben Kosten verpflichtet habe u. weist auf die Consequenzen hin, wel- che eine derartige nachträgliche Abän- derung gefaßten Beschluße nach sich zie- hen

müßte. Hingegen befürwortet er die Ge- währung von möglichst günstigen Zah- lungsbedingnissen u. formulirt daher den Sektionsantrag dahin, es sei die von der Commission getroffene Bestimmung, wodurch sich die Gemeinde u. Hr. Josef Gerl je zur Übername der halben Kosten ver- pflichtete, aufrecht zu halten, es werde je- doch der Bürgermeister ermächtigt, mit demselben wegen der Einzahlung eine für ihn möglichst günstige Verein- barung zu treffen. Bei der Abstim- mung wird der Antrag des G.R. v. Koller mit allen gegen 3 Stimmen angenommen. G.R. Pointner enthält sich der Abstimmung,– Z 10119.– 7. derselbe referirt über nachfolgenden Amtsbericht: In der Gemeinderatssitzung vom 30. Juli d.J. wurde zur Sprache gebracht, daß bei der am 27. Juli d.J. stattgefundenen Commis- sion, welche über das Ansuchen der Vik- toria Obermayr, Hausbesitzerin No 227 bei der Steyr um nachträgliche Ertheilung der Bewilligung zur erfolgten Herstellung eines Gartenhauses abgehalten wurde, konstatirt wurde, daß dieselbe um ca 24 Centimeter über ihre Grenze in den städt Grund hineingerückt sei, und hat

müßte. Hingegen befürwortet er die Gewährung von möglichst günstigen Zahlungsbedingnissen u. formulirt daher den Sektionsantrag dahin, es sei die von der Commission getroffene Bestimmung, wodurch sich die Gemeinde u. Hr. Josef Gerl je zur Übername der halben Kosten verpflichtete, aufrecht zu halten, es werde jedoch der Bürgermeister ermächtigt, mit demselben wegen der Einzahlung eine für ihn möglichst günstige Vereinbarung zu treffen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. v. Koller mit allen gegen 3 Stimmen angenommen. G.R. Pointner enthält sich der Abstimmung,– Z 10119.– 7. derselbe referirt über nachfolgenden Amtsbericht: In der Gemeinderatssitzung vom 30. Juli d.J. wurde zur Sprache gebracht, daß bei der am 27. Juli d.J. stattgefundenen Commission, welche über das Ansuchen der Viktoria Obermayr, Hausbesitzerin No 227 bei der Steyr um nachträgliche Ertheilung der Bewilligung zur erfolgten Herstellung eines Gartenhauses abgehalten wurde, konstatirt wurde, daß dieselbe um ca 24 Centimeter über ihre Grenze in den städt Grund hineingerückt sei, und hat

der Bürgermeister behufs formeller Wahrung der Rechte der Gemeinde beantragt, von derselben eine entsprechende Entschädigung zu verlangen. Herr G.R. Ploberger bemerkte hierüber, daß nach seinem Wissen der fragliche Grund einer Partei auf Lebzeiten überlassen worden sei, daher eine Beschlußfassung behufs der nötigen Erhebungen vertagt wurde. Es hat sich nun faktisch herausgestellt, daß der Gemeinderat mit Sitzungsbeschluß vom 15. Juni 1860 den Landerl'schen Ehegatten den neben der Feuerstiege liegenden Grund auf ihre Lebenszeit gegen einen jährlichen Pachtzins von 1 fl zur Benützung überlassen hat, ohne daß seither jemals eine Einzahlung des Pachtschillings erfolgt wäre; daher die Wittwe Rosalia Landerl aufgefordert wurde, entweder den ganzen rückständigen Pachtzins zu bezahlen oder eine motivirte Erklärung diesfalls abzugeben. Landerl that das erstere und hat sich sohin den Pacht für ihre Lebenszeit gewahrt. Aus dieser Darstellung geht übrigens hervor, daß sich die Gemeinde keineswegs des Eigenthumsrechtes über den

der Bürgermeister behufs formeller Wah- rung der Rechte der Gemeinde beantragt, von derselben eine entsprechende Entschä- digung zu verlangen. Herr G.R. Ploberger bemerkte hierüber, daß nach seinem Wissen der fragliche Grund einer Partei auf Lebzeiten ü- berlassen worden sei, daher eine Be- schlußfassung behufs der nötigen Erhebun- gen vertagt wurde. Es hat sich nun faktisch herausgestellt, daß der Gemeinderat mit Sitzungsbeschluß vom 15. Juni 1860 den Landerl'schen Ehe- gatten den neben der Feuerstiege lie- genden Grund auf ihre Lebenszeit gegen einen jährlichen Pachtzins von 1 fl zur Benützung überlassen hat, ohne daß seit- her jemals eine Einzahlung des Pachtschil- lings erfolgt wäre; daher die Wittwe Rosalia Landerl aufgefordert wurde, entweder den ganzen rückständigen Pachtzins zu bezahlen oder eine mo- tivirte Erklärung diesfalls abzugeben. Landerl that das erstere und hat sich so- hin den Pacht für ihre Lebenszeit ge- wahrt. Aus dieser Darstellung geht übrigens hervor, daß sich die Gemeinde keines- wegs des Eigenthumsrechtes über den

fraglichen Grund begeben hat, daher der in der Sitzung vom 27. Juli d.J. gestellte Antrag wiederholt werde. Referent stellt namens der Section den An- trag, es sei von der Frau Viktoria Obermayr eine protokollarische Erklärung wegen Wah- rung des Eigenthumsrechtes der Gemeinde auf dem fraglichen Grund, der nach Ableben der Frau Rosalia Landerl wieder in das Ver- fügungsrecht der Gemeinde übergehe, abzuverlangen. G.R. Pointner stellt den Gegenantrag, es sei Fr. Viktoria Obermayr zu verhalten das Lusthaus insoweit zurückzuversetzen, daß dasselbe nur auf ihrem eigenen Grund stehe. Letzterer Antrag wird angenommen Z 7186 III. Section 8. G.R. Josef Huber referirt über nachste- henden Bericht des städt. Bauamtes. Beim sogenannten Nußbaum in der Vorstadt Aichet, steht mitten auf der Straße ein großer Kastanien- baum, welcher nach meiner unmaßgeb- lichen Meinung beseitiget werden muß aus folgenden Gründen: 1. Ist der Baum sehr groß und irrt sohin die Passage, welche ohnehin sehr

fraglichen Grund begeben hat, daher der in der Sitzung vom 27. Juli d.J. gestellte Antrag wiederholt werde. Referent stellt namens der Section den Antrag, es sei von der Frau Viktoria Obermayr eine protokollarische Erklärung wegen Wahrung des Eigenthumsrechtes der Gemeinde auf dem fraglichen Grund, der nach Ableben der Frau Rosalia Landerl wieder in das Verfügungsrecht der Gemeinde übergehe, abzuverlangen. G.R. Pointner stellt den Gegenantrag, es sei Fr. Viktoria Obermayr zu verhalten das Lusthaus insoweit zurückzuversetzen, daß dasselbe nur auf ihrem eigenen Grund stehe. Letzterer Antrag wird angenommen Z 7186 III. Section 8. G.R. Josef Huber referirt über nachstehenden Bericht des städt. Bauamtes. Beim sogenannten Nußbaum in der Vorstadt Aichet, steht mitten auf der Straße ein großer Kastanienbaum, welcher nach meiner unmaßgeblichen Meinung beseitiget werden muß aus folgenden Gründen: 1. Ist der Baum sehr groß und irrt sohin die Passage, welche ohnehin sehr

schmal ist, und zwar um so mehr, als er gerade am Ausgang zweier Gassen steht. 2. Reichen seine Wurzeln unter das Straßenpflaster, und lockern selbes bei Windstürmen auf. 3. Kann die Straße, solange der Baum steht, nie gehörig regulirt u. im guten Stand gesetzt werden; da ein großer Theil der Straße durch diesen Baum dem Verkehr entzogen ist. Das Bauamt erlaubt sich daher zu bitten, diesen Gegenstand einer näheren Beachtung zu unterziehen. Hierüber stellt Referent den Antrag, vorläufig auf diesen Vorschlag nicht einzugehen, nachdem von keiner Seite eine gegründete Beschwerde wegen Beseitigung dieses Baums eingebracht worden sei. Der Antrag der Sektion wird angenommen. – Z 10346 9. Derselbe verliest nachstehendes Gesuch des Herrn Alois Ratschüler: Der im vorigen Jahre über mein Einschreiten bewilligte und sofort außerhalb der Kollergasse für Feuersgefahrzwecke errichtete hölzerne Zugang zur Enns ist bei einer sehr trockenen Jahreszeit so unpraktisch, daß, wenn

schmal ist, und zwar um so mehr, als er gerade am Ausgang zweier Gassen steht. 2. Reichen seine Wurzeln unter das Straßenpflaster, und lockern selbes bei Windstürmen auf. 3. Kann die Straße, solange der Baum steht, nie gehörig regulirt u. im guten Stand gesetzt werden; da ein großer Theil der Straße durch die- sen Baum dem Verkehr entzogen ist. Das Bauamt erlaubt sich daher zu bit- ten, diesen Gegenstand einer näheren Beachtung zu unterziehen. Hierüber stellt Referent den Antrag, vor- läufig auf diesen Vorschlag nicht einzuge- hen, nachdem von keiner Seite eine gegründete Beschwerde wegen Besei- tigung dieses Baums eingebracht worden sei. Der Antrag der Sek- tion wird angenommen. – Z 10346 9. Derselbe verliest nachstehendes Gesuch des Herrn Alois Ratschüler: Der im vorigen Jahre über mein Einschreiten bewilligte und sofort außer- halb der Kollergasse für Feuersgefahr- zwecke errichtete hölzerne Zugang zur Enns ist bei einer sehr trockenen Jahreszeit so unpraktisch, daß, wenn

uns sämmtliche Bewohner von Ennsdorf resp. Kollergasse eine Feuersgefahr droht, es unmöglich ist, zur Rettung hinreichend von der Enns mittelst Saugpumpe Wasser zu erreichen, indem die Tribüne selbst, auf welcher die Saugpumpe zu stehen hat, beim niedersten Wasserstande um 1 ½ Klafter bereits zu hoch angebracht ist, was sich im vorigen Jahre gelegentlich bei zweima- ligen Feuerwehrübungen durch hiesige städtische Feuerwehrmänner genügend bewiesen hat. Gefertigter bittet daher im Namen sämmtlicher Bewohner von Ennsdorf den löblichen Gemeinderat zu Steyr, die- sem Übelstande abzuhelfen. – Der vom städt. Bauamt eingeholte Bericht bestätigt die Unzulänglichkeit der bestehen- den Vorrichtung und erklärt für notwen- dig, daß von dem letzten Ruhepunkt dieser Feuerstiege noch eine separate Stiege unmittelbar in den Fluß führt, welche so angebracht werden müße, daß bei hohen Wasserstand diese Stiege aufgezogen und mit Ketten an den Ruheplatz befesti- get werden kann. Bei Feuergefahr kann diese Stiege jeden Augenblick hinabgelassen werden. Die beiläufigen Kosten

uns sämmtliche Bewohner von Ennsdorf resp. Kollergasse eine Feuersgefahr droht, es unmöglich ist, zur Rettung hinreichend von der Enns mittelst Saugpumpe Wasser zu erreichen, indem die Tribüne selbst, auf welcher die Saugpumpe zu stehen hat, beim niedersten Wasserstande um 1 ½ Klafter bereits zu hoch angebracht ist, was sich im vorigen Jahre gelegentlich bei zweimaligen Feuerwehrübungen durch hiesige städtische Feuerwehrmänner genügend bewiesen hat. Gefertigter bittet daher im Namen sämmtlicher Bewohner von Ennsdorf den löblichen Gemeinderat zu Steyr, diesem Übelstande abzuhelfen. – Der vom städt. Bauamt eingeholte Bericht bestätigt die Unzulänglichkeit der bestehenden Vorrichtung und erklärt für notwendig, daß von dem letzten Ruhepunkt dieser Feuerstiege noch eine separate Stiege unmittelbar in den Fluß führt, welche so angebracht werden müße, daß bei hohen Wasserstand diese Stiege aufgezogen und mit Ketten an den Ruheplatz befestiget werden kann. Bei Feuergefahr kann diese Stiege jeden Augenblick hinabgelassen werden. Die beiläufigen Kosten

würden 50 bis 60 fl nicht überschreiten. – Nach Verlesung dieses Gesuches und des bauamtlichen Berichtes stellt Referent namens der Sektion den Antrag, über diese Angelegenheit an Ort und Stelle eine Commission unter Zuziehung des Oberkommandos der Feuerwehr und des Gesuchstellers abzuhalten, um zu beraten, wie diesem Übelstande abgeholfen werden könne. G.R. v. Koller unterstützt den Sektionsantrag, da bei der letzten Feuerwehrübung die verschiedensten Ansichten hierüber geltend gemacht werden seien. Der Antrag der Sektion wird angenommen.– Z 9600 IV. Section a. in Armensachen 10. 11. 12. G.R. Hoffmann referiert a. über das Gesuch der Josefa Kaiblinger um eine Unterstützung für sich und ihre Kinder und wird der Antrag der Sektion, sie zur nächsten Armensitzung vorzuladen, angenommen.– Z 9622. b. über die Zuschrift der Gem. Vorstehung Losenstein, womit dieselbe um Aufname der nach Steyr zuständigen

würden 50 bis 60 fl nicht überschreiten. – Nach Verlesung dieses Gesuches und des bauamtlichen Berichtes stellt Referent namens der Sektion den Antrag, über diese Angelegenheit an Ort und Stelle eine Commission unter Zuziehung des Oberkommandos der Feuerwehr und des Gesuchstellers abzuhalten, um zu be- raten, wie diesem Übelstande abge- holfen werden könne. G.R. v. Koller unterstützt den Sektions- antrag, da bei der letzten Feuerwehr- übung die verschiedensten Ansichten hierüber geltend gemacht werden seien. Der Antrag der Sektion wird ange- nommen.– Z 9600 IV. Section a. in Armensachen 10. 11. 12. G.R. Hoffmann referiert a. über das Gesuch der Josefa Kaiblinger um eine Unterstützung für sich und ihre Kinder und wird der Antrag der Sektion, sie zur nächsten Armen- sitzung vorzuladen, angenommen.– Z 9622. b. über die Zuschrift der Gem. Vorstehung Losenstein, womit diesel- be um Aufname der nach Steyr zu- ständigen

Viktoria Langerbauer in das Bürger- spital nachsucht. Der Antrag der Sektion, dieselbe für die Sichenanstalt in Vor- merkung zu nehmen u. der Zusatzan- trag des G.R. Ernst, ihr vorläufig eine Unterstützung von 100 fl zuzusenden, wird angenommen. – c. über das Gesuch des Mathias Leeb um Aufname in die Sichen- anstalt. – Wird über Antrag hiefür in Vormerkung genommen. Z 10214 b. in Schulsachen. 13. Vicebürgermeister Putz verliest nachstehen- de Zuschrift des k.k. Stadtschulrates Steyr: „ Der h. k. k. Landesschulrat hat mit Erlaß vom 8. Oktober d.J. Z 3197 dem gefertigten k.k. Stadt- schulrate aufgetragen zu sorgen, daß für die Mädchenschule in Aichet gemäß §15 alinea 2 des Schulerr.–Ges. bis zum nächsten Früh- jahre, ein Sommerturnplatz, und sobald als möglich auch ein gedeckter Turnraum beschafft werde. Nachdem nun die hiedurch erwachsenden Kosten von der Gemeinde getragen wer- den müßten, so beehre ich mich hievon zur gefälligen Beschlußfassung mit dem Ersuchen Mitteilung zu machen, das Ergebnis derselben anher bekannt ge- ben zu wollen. Steyr, am 16. Oktober 1875 der Vorsitzende Crammer m.p.

Viktoria Langerbauer in das Bürgerspital nachsucht. Der Antrag der Sektion, dieselbe für die Sichenanstalt in Vormerkung zu nehmen u. der Zusatzantrag des G.R. Ernst, ihr vorläufig eine Unterstützung von 100 fl zuzusenden, wird angenommen. – c. über das Gesuch des Mathias Leeb um Aufname in die Sichenanstalt. – Wird über Antrag hiefür in Vormerkung genommen. Z 10214 b. in Schulsachen. 13. Vicebürgermeister Putz verliest nachstehende Zuschrift des k.k. Stadtschulrates Steyr: „ Der h. k. k. Landesschulrat hat mit Erlaß vom 8. Oktober d.J. Z 3197 dem gefertigten k.k. Stadtschulrate aufgetragen zu sorgen, daß für die Mädchenschule in Aichet gemäß §15 alinea 2 des Schulerr.–Ges. bis zum nächsten Frühjahre, ein Sommerturnplatz, und sobald als möglich auch ein gedeckter Turnraum beschafft werde. Nachdem nun die hiedurch erwachsenden Kosten von der Gemeinde getragen werden müßten, so beehre ich mich hievon zur gefälligen Beschlußfassung mit dem Ersuchen Mitteilung zu machen, das Ergebnis derselben anher bekannt geben zu wollen. Steyr, am 16. Oktober 1875 der Vorsitzende Crammer m.p.

Referent stellt sohin namens der Sektion den Antrag: der löbliche Gemeinderat wolle sich zur Ausmittlung eines Sommerturnplatzes für die Schule Aichet bereit erklären; die Errichtung einer Winterturnschule jedoch unter Hinweis auf die großen, diesfalls zu bewältigenden Schwierigkeiten und auf die namhaften Opfer, welche die Gemeinde ohnehin in den letzteren Jahren für die Schule gebracht hat, ablehnen.– Dieser Antrag wird angenommen.– Z 10162 14. Derselbe referirt über eine Eingabe der Direktion der k.k. Oberrealschule, mit welcher sie um Anschaffung von Waschbecken für die Lehrzimmer nachsucht. Der Antrag der Sektion, die Anschaffung derselben mit möglichst billigen Kosten zu bewilligen, wird nach längerer Debatte angenommen. Z 9657 Zum Schluß der Sitzung bestimmt der Vorsitzende die G.R. Leopold Huber u. Karl v. Koller als Verifikatoren des Sitzungsprotokolles. Ende der Sitzung um 5 1/4 Uhr Abends. Crammer Bürgster Carl Koller G.R. L. Huber Grth Iglseder Schriftführer

Referent stellt sohin namens der Sektion den Antrag: der löbliche Gemeinderat wol- le sich zur Ausmittlung eines Som- merturnplatzes für die Schule Aichet bereit erklären; die Errichtung einer Winterturnschule jedoch unter Hin- weis auf die großen, diesfalls zu bewältigenden Schwierigkeiten und auf die namhaften Opfer, welche die Gemeinde ohnehin in den letzteren Jahren für die Schule gebracht hat, ablehnen.– Dieser Antrag wird angenommen.– Z 10162 14. Derselbe referirt über eine Einga- be der Direktion der k.k. Oberreal- schule, mit welcher sie um An- schaffung von Waschbecken für die Lehr- zimmer nachsucht. Der Antrag der Sektion, die Anschaffung derselben mit möglichst billigen Kosten zu bewilli- gen, wird nach längerer Debatte ange- nommen. Z 9657 Zum Schluß der Sitzung bestimmt der Vorsit- zende die G.R. Leopold Huber u. Karl v. Koller als Verifikatoren des Sitzungsprotokolles. Ende der Sitzung um 5 1/4 Uhr Abends. Crammer Bürgster Carl Koller G.R. L. Huber Grth Iglseder Schriftführer

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