Ratsprotokoll vom 29. Oktober 1875

welches gemäß dieser Bestimmung jedesmal in der Sitzung selbst zu verfassen und zu un- terfertigen wäre, im nächstfolgenden Blatte des Alpenboten zu veröffentlichen ist. Nach dieser Anordnung wäre also, da die Gemeinderatssitzungen in der Regel an einem Freitag abgehalten werden, das Sitzungs-Protokoll bereits in der am darauffolgenden Sonntag erscheinenden Nummer des Alpen- boten zu verlautbaren, während gegen- wärtig die Veröffentlichung 3–4 Wochen später erfolgt. Allerdings läßt sich auch die zitierte An- ordnung der Geschäftsordnung in seinem Wortlaut nicht praktisch durch- führen, da die Abfassung des Protokolls in der Sitzung selbst, soll es überhaupt etwas mehr als ein leeres Gerippe sein, einfach nicht möglich ist. Hingegen könnte der Zweck einer rasche- ren Veröffentlichung der Protokolle dadurch erreicht werden, daß dieselben wie bisher und wie dies auch ander- wärts der Fall ist unter der Verant- wortung des jeweiligen Schriftführers abgefaßt und hienach von 2 von Zeit zu Zeit hiefür zu bestimmenden Gemein- deräten verifizirt werden, wonach

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