Ratsprotokoll vom 29. Oktober 1875

dessen Erledigung der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. Juni d.J. den Beschluß faßte, es sei zur Beantwortung der Frage, wer zu dieser Reparatur verpflichtet sei, ehe- stens eine Lokalaugenscheins–Commis- sion unter Zuziehung der Bausection und je eines Mitgliedes der Finanz u. Rechtssektion abzuhalten. Zugleich wur- de die Commission zur endgültigen Ent- scheidung dieser Frage ermächtigt. Bei der am 20. Juni d.J. abgehaltenen Au- genscheinskommission wurde nun über Antrag der 2 u. 3. Sektion beschlossen, die Hälfte der diesfalls erwachsenden Ko¬ sten auf die Gemeinde zu überneh- men, während Josef Gerl sich proto- kollarisch auf Übername der andern Hälfte verpflichtete und hiebei aus- drücklich zugab, daß er eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde zur Her- stellung dieser Stützmauer über- haupt nicht behaupten könne. Zufolge dieser von ihm abgegebenen Erklärung wurde derselbe nun nach erfolgter Instandsetzung der Mauer mit h.a. Dekret vom 6. Oktober d.J. Z 8884 aufgefordert, die Hälfte der Herstellungskosten, welche sich im ganzen auf 531 fl. 65 xr bezifferten,

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