Ratsprotokoll vom 9. Juli 1871

zu lösen. Junge Hunde sind nach erreichtem Alter von 3 Monaten bey Strafe von 3 fl zur Versteuerung anzumelden, und hiefür die Marke zu lösen. 4178. Erinnerung wegen Erwirkung einer Bauordnung für Steyr. Einhelliger Beschluß: Es sey die Bauordnung der Stadt Linz zur Grundlage zu nehmen, und wird ein Comite bestehend aus den Mitgliedern der III. Section bestimmt, welches die für Linz bestehende Bauordnung in Berathung zu nehmen, mit allfälligen nothwendigen Zusätzen, welche für Steyr maßgebend sind zu ergänzen, und dem Gemeinderathe zur Beschlußfassung vorzulegen hat, um beim nächsten Landtage das bezügliche Gesetz hiefür zu erwirken. 4179. Erinnerung wegen Revision der Bedingniße zur Verpachtung des Pflaster & Brückenmauthgefälles. Wird zur Prüfung und allfälligen Abänderung der bisherigen Mauthbedingniße ein Comite bestehend aus Mitgliedern der I. & II. Section bestimmt, welche nach vorgenommener Revision das Resultat an den Gemeinderath

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