Ratsprotokoll vom 9. Juli 1871

einer Lichtenöffnung von mindestens 36" Höhe und 24" Weite einzuleiten; weiters wird die Herstellung eines Einmündungskanales vom Damm auf der Promenade in die Berggasse, dann eines Rinsales auf der Promenade genehmigt. 3962. Amtsbericht, daß mit 31. July der Termin wegen Versteuerung der Hunde zu Ende geht. Wurde über Antrag des Hr. Gemeinderathes Holderer mit Majorität beschlossen, daß zur Verminderung der großen Anzal der Hunde für das Jahr 1871/72 eine Steuer von 2 fl für jeden Hund eingehoben werde, und wegen Wiederversteuerung der Hunde die bisher erlassene Kundmachung mit folgenden Zusätzen zu ergänzen: Wenn Jemand seinen Hund verkauft so ist der neue Hundeeigenthümer wenn er im Stadtbezirke wohnt, verpflichtet, behufs der Umschreibung auf seinen Namen als nunmehrigen Besitzer beim Armen Instituts Kaßier die Anzeige zu machen. Wenn ein Hund von Amtswegen abgenommen oder verfolgt wird, u. sich der Eigenthümer desselben hiefür einen neuen Hund anschafft, so ist für selben sogleich eine neue Marke

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