Ratsprotokoll vom 10. Juni 1870

habe, daß das Befahren des Gehweges zur Bahn verboten sey, und überhaupt diesfalls eine Verordnung bestehe. Eine Unkenntniß der bestehenden polizeylichen Anordnungen kann keineswegs als Entschuldigung dienen, und ist dieß im vorliegenden Falle um so weniger maßgebend, nachdem das Verboth wegen befahren der Trottoirs nicht nur allgemein verlautbart, sondern in Folge vielfacher Beschwerden wiederhohlt kundgemacht wurde. Die Section stellt sonach den Antrag Der löbl. Gemeinderath wolle das Erkenntniß der Gemeindevorstehung, wornach Mathias Mayrseidl wegen Befahren des Trottoirs zu einer 24 stündigen Arreststrafe verurtheilt wurde, bestätigen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. Herr Bürgermeister übernam wieder den Vorsitz. Herr Vize Bürgermeister Leop. Putz trägt vor: 3259. Gesuch des Bartholomäus Kutscher Schuhmacher um Aufname in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr. Wurde über Antrag der Section abgewiesen.

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