Ratsprotokoll vom 10. Juni 1870

habe, daß das Befahren des Geh- weges zur Bahn verboten sey, und überhaupt diesfalls eine Verordnung bestehe. Eine Unkenntniß der bestehenden polizeylichen Anordnungen kann keineswegs als Entschuldigung dienen, und ist dieß im vorlie- genden Falle um so weniger maßgebend, nachdem das Ver- both wegen befahren der Trot- toirs nicht nur allgemein ver- lautbart, sondern in Folge vielfacher Beschwerden wie- derhohlt kundgemacht wurde. Die Section stellt sonach den Antrag Der löbl. Gemeinderath wolle das Er- kenntniß der Gemeindevorstehung, wornach Mathias Mayrseidl wegen Befahren des Trottoirs zu einer 24 stündigen Arreststrafe verur- theilt wurde, bestätigen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. Herr Bürgermeister übernam wieder den Vorsitz. Herr Vize Bürgermeister Leop. Putz trägt vor: 3259. Gesuch des Bartholomäus Kutscher Schuhmacher um Auf- name in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr. Wurde über Antrag der Section abgewiesen.

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