Ratsprotokoll vom 6. Dezember 1869

von dem in den Monaten August u. September d.J. ausgeführten Bie- res, insoweit dieselbe aus inste- hendem Grunde verweigert worden ist. Vortrag Mit Gemeinderathsbeschluß vom 5. Novbr. d.J. Z. 6422 wurden mehrere Bräuer wegen instruktionswi- drig gelegten Lieferscheinen für ausgeführtes Bier mit ihrem Rückvergütungsbegehren zu- rückgewiesen. Hierüber hat nun neuerlich H. Johann Haratzmüller das Gesuch um Rückvergütung des Zuschlages von dem in den Mo- naten August & September d.J. ausgeführten Bieres an- gesucht, mit dem Bedeuten, falls demselben keine Folge gegeben werden sollte, sel- bes als Rekurs behandelt wer- den wolle. Die Section stellt den Antrag: Mit Rücksicht auf die §§ 73 u. 76 der Instruktion sey diesem neuerlichen Gesuche keine Fol- ge zu geben, und dasselbe dem h. Landes Ausschuße zur Ent- scheidung vorzulegen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. IV. Section. Herr Gemeinderath Alois Vogl.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2