Ratsprotokoll vom 8. Jänner 1869

dentlicher Lebenswandel macht ein solch betheiltes Mädchen der gewordenen Stiftung ver- lustig. Im nächst folgenden Jahre ist der Namen jenes Waisenmädchens, wel- cher bereits durch das Loos eine Stiftung zu Theil wurde, auszu scheiden, und nicht mehr in die Urne zu legen. Sollte wider Vermuthen ein mit der Stiftung betheiltes Waisen- mädchen vor erlangter Groß- jährigkeit oder Versorgung mit Tod abgehen, so ist bezüg- lich des für selbe deponirten Stiftungsbetrages eine neuer- liche Verlosung unter den Wai- senmädchen in vorbezeichneter Art vorzunehmen, und das durch das Loos gezogene Mädchen damit zu betheilen. Über diese Stiftung ist ein eigenen Stiftbrief auszufer- tigen. Durch diese edle Stiftung ist nun auch für die armen Wai- sen in großmüthiger Art gesorgt, und ich stelle sonach den Antrag: Der löbl. Gemeindrath wolle der edlen Wohlthäterin für diese neuerliche großmüthige Stiftung den Dank ausspre- len, und durch eine aus seiner

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