Ratsprotokoll vom 2. Oktober 1868

ist in einem solchen Falle dem Passagiere der bezalte Mehrbetrag zurückzustellen. — Wiederholte Überschreitungen des Fahrtax-Tarifes haben für den Fiaker den Verlust der Concession, für den Kutscher das Fahrverbot zur Folge. IV. Untersuchungen. §. 35. Die Untersuchung und das Erkenntniß in sämmtlichen Übertretungsfällen steht dem Bürgermeister zu. Die Verhandlung ist mündlich zu pflegen, ein Protokoll aufzunehmen, und das Erkenntniß zu fällen. Die Berufung gegen diese Erkenntniße gehen an die k.k. Statthalterey nach §. _ des Gemeinde Statutes: selbe sind binnen 24 Stunden bey der Gemeinde Vorstehung zu überreichen oder zu Protokoll zu geben.

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