Ratsprotokoll vom 2. Oktober 1868

Fiaker-Tarif. I. Fahrten nach der Zeit. Für die erste halbe Stunde jede weitere halbe Stunde Jede begonnene halbe Stunde ist voll zu bezahlen, die Zeit des Wartens und Fahrens ist hiebei gleich zu berechnen. Zur Nachtszeit, (welche vom Beginne der öffentlichen Strassenbeleuchtung anzusehen ist) für jede halbe Stunde um 10 kr. mehr. (Der Wagen ist zu beleuchten.) II. Fahrten zum Bahnhofe. 1. Aus allen Theilen der Stadt zum Bahnhofe oder von diesem in die Stadt und Vorstadt Steyrdorf bis zum Pflug- oder Sternwirth 2. Hin= und Rückfahrt mit Inbegriff eines halbstündigen Wartens Wird bei diesen Fahrten der Fiaker zum längeren Aufenthalte benützt, so ist hiefür die Taxe für die Fahrten nach der Zeit zu bezahlen. — Handgepäck, das im Innern des Wagens untergebracht werden kann, ist frei. Für größere Koffer und schwereres Gepäck ist der Fiaker berechtigt, pr. Stück 15 kr. anzusprechen. 3. Zum Bahnhofe oder von demselben in die Stadt mit dem Omnibus (Stellwagen) III. Fahrten in der Stadt. In das Theater für die Hinfahrt für die Rückfahrt aus selbem Zu Bällen und Unterhaltungen in der Stadt oder Vorstädten Bei diesen Fahrten ist die Zeit des Wartens nach der Taxe für Zeitfahrten zu bezahlen; hat ein Fiaker bei Abholung oder Rückfahrt zu mehreren Häusern zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 10 kr. zu fordern. Zur Werndl’schen Schwimmschule. Zum Friedhofe hin und zurück mit Inbegriff eines halbstündigen Wartens IV. Fahrten in die Umgebung. 1. Nach Garsten. Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit zweistündigem Aufenthalte 2. Nach Aschach, Sand, Sierninghofen, Letten, Neuzeug und Sierning. Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit zweistündigem Aufenthalte 3. Nach Gleink, Dietach, Wirth in Feld, Ramingdorf, Haidershofen. Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit zweistündigem Aufenthalte 4. Nach Wolfern, Losensteinleiten, Dorf Enns. Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit zweistündigem Aufenthalte Die Taxe gilt für die Hin= und Rückfahrt und einem mehr als zweistündigem Aufenthalte bei vorstehenden Fahrten nur dann, wenn der Fiaker hiedurch nicht länger als einen halben Tag d. i. 6 Stunden in Anspruch genommen wird. 5. Nach Losenstein. Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit Verwendung eines Tages 6: Nach Weyer, Hin= und Rückfahrt mit Verwendung eines Tages 7. Nach Hall, Steinbach, Grünburg. Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit Verwendung eines Tages 8. Nach Kremsmünster, Neuhofen. Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit Verwendung eines Tages 9. Nach Leonstein. Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit Verwendung eines Tages 10. Nach Molln. Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit Verwendung eines Tages. 11. Nach Enns, St. Florian, Tillisburg. Hinfahrt allein Hin= und Rückfahrt mit Verwendung eines Tages Die Mauthgebühren treffen bei allen Fahrten die Passagiere. Trinkgelder anzusprechen sind die Fiaker nicht befugt Für alle in diesem Tarife nicht taxirten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem Uebereinkommen überlassen Dieser Tarif ist im Innern des Wagens sichtbar anzubringen. Ich stelle demnach einverständlich mit der Section den Antrag der löbl. Gemeinderath wolle die für die Stadt Steyr verfaßte Fiaker Ordnung nebst Tarif genehmigen. Einstimmig angenomen. Der Ehekonsens wurde ertheilt:

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