Ratsprotokoll vom 2. Oktober 1868

ist in einem solchen Falle dem Passagiere der bezalte Mehrbe- trag zurückzustellen. — Wieder- holte Überschreitungen des Fahr- tax-Tarifes haben für den Fia- ker den Verlust der Concession, für den Kutscher das Fahrver- bot zur Folge. IV. Untersuchungen. §. 35. Die Untersuchung und das Er- kenntniß in sämmtlichen Übertretungs- fällen steht dem Bürgermei- ster zu. Die Verhandlung ist mündlich zu pflegen, ein Protokoll aufzu- nehmen, und das Erkenntniß zu fällen. Die Berufung gegen diese Er- kenntniße gehen an die k.k. Statt- halterey nach §. _ des Gemein- de Statutes: selbe sind binnen 24 Stunden bey der Gemeinde Vorstehung zu überreichen oder zu Protokoll zu geben.

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