Ratsprotokoll vom 7. August 1868

zur Aufname dieser Kranken ganz geeignet seyn dürften, wenn die Absonderung von den Krankensälen durch Vermauerung der Kommunkationsthüren erfolgt, und insbesondere das Zimmer im zweiten Stocke der Art abgetheilt wird, daß vorne beim Eingange ein kleines Vorzimmer gemacht, in welchem der Nachtstuhl und andere Requisiten ihren Platz finden könnten. Diese Veränderungen würden keine großen, sondern nur unbedeutende Kosten verursachen, und ist diese Unterabtheilung dieser Zimmer im Grunde nur in der Weiberabtheilung nothwendig. Die Gründe, welche die Frau Oberin im Spitale zu St. Anna gegen die Unterbringung der Syphilitischen ins Spital überhaupt u. speziel in die erwähnten Zimmer vorbringt, wolle der löbl Gemeinderath der Erwägung unterziehen, denn sie sagt: Daß die syphilitischen Weibspersonen, wie in dieses Zimmer im 2. Stocke untergebracht, so ferne selbe so boshaften Charakters wie die gegenwärtig im Sondersiechenhause befindlichen sind, die Ruhe aller im Spitale befindlichen oft sehr

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