Ratsprotokoll vom 7. August 1868

ges ihrem gegebenen Versprechen gemäß, so wie auch den §.13 des- selben Vertrages getreulich zu erfüllen; denselben zweitens bekannt zu geben, daß, nachdem es unter den syphilitisch Erkrank- ten auch Personen boshaften Charakters gibt, der Gemein- derath geneigt sey, für sol- che im Sondersiechenhause bis auf Weiters ein Lokale in wohnlichen Stand setzen zu las- sen, allwo selbe von der mensch- lichen Gesellschaft während der Kurzeit ganz und sicher abgeschlossen werden können, und drittens: daß jedoch die Heil- u. Verpflegskosten für die im Sondersiechenhause unter- zubringenden Syphilitischen nicht wie bisher das Armen- Institut, sondern im Sinne des §. 9 des Vertrages vom 5. Juny 1849 die barmherzigen Schwestern vom 1. Septbr d.J. angefangen selbst zu tragen haben. Einhelliger Beschluß nach die- sem Antrage. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen Theißig Pöltl

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