Ratsprotokoll vom 7. August 1868

zur Aufname dieser Kranken ganz geeignet seyn dürften, wenn die Absonderung von den Kran- kensälen durch Vermauerung der Kommunkationsthüren er- folgt, und insbesondere das Zim- mer im zweiten Stocke der Art abgetheilt wird, daß vorne beim Eingange ein kleines Vor- zimmer gemacht, in welchem der Nachtstuhl und andere Requisi- ten ihren Platz finden könnten. Diese Veränderungen würden keine großen, sondern nur unbe- deutende Kosten verursachen, und ist diese Unterabtheilung dieser Zimmer im Grunde nur in der Weiberabtheilung nothwendig. Die Gründe, welche die Frau Oberin im Spitale zu St. Anna gegen die Unterbringung der Syphilitischen ins Spital über- haupt u. speziel in die erwähn- ten Zimmer vorbringt, wolle der löbl Gemeinderath der Er- wägung unterziehen, denn sie sagt: Daß die syphilitischen Weibspersonen, wie in dieses Zimmer im 2. Stocke unterge- bracht, so ferne selbe so boshaf- ten Charakters wie die gegen- wärtig im Sondersiechenhause befindlichen sind, die Ruhe aller im Spitale befindlichen oft sehr

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