Ratsprotokoll vom 10. Juli 1868

der Brunenverwaltung in Aichet bestritten werde. Bey der hierüber wiederhohlt abgehaltenen Commission, wobey es sich insbesondere um die Ko- stenbestreitung handelte, haben sich, die betreffenden Hausbesit- zer zur Zahlung eines Drittels herbeigelassen, die Brunnenver- waltung aber erklärte, daß sie gar keinen Beitrag leisten wolle. Diesemzufolge hätte es wohl von der erwähnten Kanalherstellung sein Abkommen zu erhalten. Nachdem aber kommissionell erhoben und konstatirt wurde, daß der Abfluß des Wassers über die Strasse größtentheils vom oberen Brunnen am Platzl durch das Waschen u. Ausleeren des Wassers herrührt, die Stras- se stets verunreinigt, u. zur Winterszeit auf der Strasse eine Eisdecke bildet, was aus sani- tätspolizeylichen Rücksichten nicht geduldet werden kann, so stelle ich den Antrag: Es sey der Brunnenverwaltung in Aichet zu Handen ihres Vorste- hers Hr. Josef Salzwimmer bekannt zu geben, daß es auf Grund ihrer Zahlungsweigerung von ein Drittel von der beantrag- en Kanalherstellung sein Ab-

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