Ratsprotokoll vom 10. Juli 1868

der Brunenverwaltung in Aichet bestritten werde. Bey der hierüber wiederhohlt abgehaltenen Commission, wobey es sich insbesondere um die Kostenbestreitung handelte, haben sich, die betreffenden Hausbesitzer zur Zahlung eines Drittels herbeigelassen, die Brunnenverwaltung aber erklärte, daß sie gar keinen Beitrag leisten wolle. Diesemzufolge hätte es wohl von der erwähnten Kanalherstellung sein Abkommen zu erhalten. Nachdem aber kommissionell erhoben und konstatirt wurde, daß der Abfluß des Wassers über die Strasse größtentheils vom oberen Brunnen am Platzl durch das Waschen u. Ausleeren des Wassers herrührt, die Strasse stets verunreinigt, u. zur Winterszeit auf der Strasse eine Eisdecke bildet, was aus sanitätspolizeylichen Rücksichten nicht geduldet werden kann, so stelle ich den Antrag: Es sey der Brunnenverwaltung in Aichet zu Handen ihres Vorstehers Hr. Josef Salzwimmer bekannt zu geben, daß es auf Grund ihrer Zahlungsweigerung von ein Drittel von der beantragen Kanalherstellung sein Ab-

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