Ratsprotokoll vom 18. Mai 1866

Verkehr mit Grund u Boden beliebig verfügen zu können, beschränkende Verordnung zu erlassen, u.z. 1. Bestand ursprünglich die Einrich- tung, daß die Wirthschaften im Ganzen mit einem Steuersatze belegt waren, daher man dafür sorgte, daß das besteuerte Objekt nicht willkührlich vermindert werde, 2. um den Verpflichtungen gegen den Grundherrn zu genügen, da dieselben sehr vielfältig waren wie Getreiddienste, Zehente, Roboth etc. u. daher nicht leicht eine Theilung zuließen. 3. die der Sorge der Regierung für die Aufrechthaltung großer Wirtschaften u. sichere selbststän- dige Erhaltung der akerbauen- den Familie. — ad 1. Dieser Grund behob sich durch Einführung des stabiler Katasters, in dem jedes einzelne Grund- stück vermessen u. besteuert ist; ad 2. Dieser Grund ist behoben durch die Aufhebung des Unterthans Verbandes nach dem Patente v. 7. Septb. 1848. ad 3. Diese Gründe sollten vor- züglich verhindern, daß liderliche Besitzer die nützlichsten Bestand- theile ihres Gutes nicht verkau- fen konnten. Deren Anzal ist aber eine sehr kleine u. ohnehin

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2