Ratsprotokoll vom 4. November 1864

und daß ich diesen Gegen- stand vorerst dem Gemein- derathe vorlegen müsse. Aus den im städt: Archive aufgefundenen u. zusammen- gestellten älteren Urkun- den habe ich nach genauer Prüfung derselben die volle Überzeugung erlangt, daß der Stadt Steyer auf die Dominikanerkirche weder Eigenthums noch Besitzrecht gegenwärtig zustehen. Die- ses war meine Rechtsan- schauung, welche ich auch heu- te noch habe. Diese meine Rechtsansicht, daß unter den obwaltenden Umständen der Stadt Steyer auf die Dominikanerkirche weder Eigenthums noch Be- sitzrechte zustehen, u daß gegen die beantragte allsogleiche Übergabe der Dominika- nerkirche an die Gesellschaft Jesu u. gegen die beantragten Baulichkeiten von Seite der Gemeinde der Stadt Steyer keine berechtigte Einsprache gemacht werden könne, habe ich dem löbl. Gemeinderathe vorgetra- gen, und am Schluße der

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