Ratsprotokoll vom 4. November 1864

zuschicken, daß ich in jüng- ster Zeit die Überzeugung gewonnen, daß über den Gemeinderathsbeschluß ddto 21. Oktber l.J. in der Jesuiten- frage irrige Ansichten u. Auslegungen bestehen, welche ich aktenmäßig widerlegen kann und wozu ich mich auch verpflichtet sehe. Laut Zuschrift des kk. Bezirks- amtes Steyer ddto. 29. Septbr. G. Z. 47 u 48 wurde auf den 12. Oktbr lJ. mit Zuziehung der Gemeindevorstehung zur Erhebung, ob gegen die al- sogleiche Übergabe oder überhaupt gegen die Über- gabe der Dominikanerkir- che an die Gesellschaft Jesu und gegen die beantragten Baulichkeiten ein Anstand obwalte, eine Commission angeordnet. Bei dieser Kommission habe ich meine Erklärung dahin ab- gegeben, daß ich mich noch nicht definitiv äussern könne, weil ich erst Archive nachsehen lassen müsse, ob über diesen Gegenstand zu Gunsten der Stadt Steyer keine Urkunden aufgefunden werden können,

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