Ratsprotokoll vom 29. April 1864

folgenden Vortrag hält: Nach §. 46 der allerhöchst sanktionirten Gemeinde- Ordnung der Stadt Steyer hat der Gemeinderath den Herrn Bürgermeister für die Dauer seiner Amts- führung die Funktionsge- büren zu bestimmen. Nun wurde bei der am 17. April l.Js. vorgenommenen Wahl Herr Dr. Jakob Kompaß fast einstimmig zum Bürger- meister hiesiger Stadt erwählt. Welche Mühe u. Zeitopfer dem Gemeindewohle gebracht werden müssen, sowie auch die materiellen Opfer, welche die Stellung eines Bürgermeisters der Stadt Steyr an und für sich erfor- dert, ist dem löbl. Gemein- derathe zur Genüge bekannt, u. ich erlaube mir demnach nach §. 46 der städt. Gemein- deordnung folgenden An- trag zu stellen: Es wird dem Herrn Bür- germeister Dr. Jakob Kom- paß für die Dauer seiner Amtsführung eine jährliche Funktionsgebühr von 1000 fl

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