Ratsprotokoll vom 29. April 1864

und zwar vom Tage seiner erfolgten allerhöchsten Bestätigung u. Beeidigung bestimmt, welche in vierteljährigen Raten beim städt. Kassaamte gegen Quittung erhoben werden könne. Das Kassaamt wäre sonach anzuweisen an den Herrn Bürgermeister & Dr. Jakob Kompaß die Zalung von vierteljährig 250 fl vom Tage der Beeidigung gegen Quittung zu leisten. Dieser Antrag werde einstimmig angenommen. Michael Haas Alterspräsident Alois Vogl Gemeinderath Carl Willner Schftf.

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